Grundschule - Primarstufe:
Nachfolgend finden Sie Themen, mit denen Sie in der Grundschule typischerweise Probleme bekommen könnten. Natürlich muß dies nicht sein und natürlich können Sie in der Grundschule auch wegen anderer Dinge Probleme bekommen. Nachfolgend sind einfach die relevantesten Themen der Grundschule angeführt:
Grundschule & Einschulung:
Die ersten rechtlichen Probleme können im Rahmen der Einschulung auftreten, insbesondere unter den Aspekten der vorzeitigen Einschulung und vor allem der Zurückstellung von der Grundschule. Beide Entscheidungen unterliegen nicht dem Elternwillen, sondern sind von gesetzlichen Vorgaben bei der Einschulung abhängig.
Neuerdings wird auch immer mehr der sonderpädagogische Förderbedarf bei Anträgen auf Zurückstellung vom Schulbesuch relevant: Schulen & Schulämter leiten mitunter gleichzeitig ein Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Inhaltlich dreht sich die Auseinandersetzung dann meist darum, ob das Kind einfach noch ein Jahr braucht, oder sofort Förderung benötigt.
All diesen Verfahren ist gemein, daß mit schulischen Dingen unerfahrene Eltern Gefahr laufen, über den Tisch gezogen zu werden, bevor das Kind überhaupt in der Schule ist, denn man übersieht sehr schnell, daß Schulen und Schulämter einmal getätigte Ansichten ohne nachhaltigen rechtlichen Druck nicht mehr ändern - auch wenn mit Engelszungen auf sie einredet.
Nach alledem kontaktieren Sie mich bei solchen Konstellationen für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen möglichst frühzeitig, in jedem Fall jedoch spätestens vor Abschluß solcher Verwaltungsverfahren. Je früher, desto mehr läßt sich erreichen.
Grundschule & Schulbezirk/ Schulsprengel:
Für Grundschulen werden in den meisten Bundesländern Schulbezirke/ Schulsprengel festgelegt, d.h. der Schüler muß grundsätzlich die Schule besuchen, in deren Schulbezirk /Schulsprengel er wohnt - es sei denn, es liegt ein "wichtiger Grund" vor. Dasselbe Problem tritt auf, wenn man später die Schule wechseln möchte.
Die Chancen einen Schulbezirkswechsel zu erreichen hängen in der Praxis nicht nur von dem zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch von dem rechtlichen Druck ab, den man ausübt. Die Schulen/ Schulämter verfahren nämlich grundsätzlich sehr restriktiv. Insofern kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung möglichst vor einer solchen Antragstellung - denn wer etwas "Falsches" schreibt, der hat es später noch schwerer. Selbstverständlich übernehme ich auch die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen.
Grundschule & Versetzung/ freiwillige Wiederholung:
Eher selten sind Rechtsstreite wegen Versetzungen in der Grundschule: Da noch alle Schüler gemeinsame eine Schule besuchen, sind die Anforderungen insgesamt noch moderat gehalten, so daß meist eher unerkannte Teilleistungsstörungen (wie Legasthenie, Dyskalkulie etc.), längere Krankheiten oder soziale Probleme(Ausgrenzung, Mobbing) dahinterstecken. Natürlich kann man aber auch in Grundschulen gegen Versetzungsentscheidungen vorgehen. Bitte kontaktieren Sie mich diesbezüglich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen möglichst vor Beginn der Sommerferien, da ansonsten wochenlang kein Ansprechpartner erreichbar ist.
Relevanter sind die freiwilligen Wiederholungen - insbesondere in Bundesländern mit verpflichtender Grundschulempfehlung, weil man befürchtet, andernfalls nicht die gewünschte Schulform zu erreichen. Aber auch aus sozialen Gründen kann dies ratsam sein, weil die Kinder ja immer früher eingeschult werden und deshalb mitunter einfach noch nicht soweit sind (auch was den Besuch einer weiterführenden Schule betrifft). Auch hier gilt, daß Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen möglichst frühzeitig kontaktieren, da häufig Fristen laufen.
Grundschule und sonderpädagogischer Förderbedarf:
Sonderpädagogischer Förderbedarf speilt vor allem in Grundschulen eine Rolle. Praktisch relevant sind vor allem Grenzfälle zwischen einzelnen Lernschwächen und Lernbehinderungen sowie der sogenannte sozial-emotionale Förderbedarf bei verhaltensauffälligen Kindern.
Insgesamt sollte man immer auf der Hut sein:
- Insbesondere kann hinter einer angeblichen Lernbehinderung auch immer eine unbekannte Teilleistungsstörung (bspw. Legasthenie, Dyskalkulie) stehen, die sicher keinen sonderpädagogischen Förderbedarf darstellt.
- Und gegenüber verhaltensauffälligen Kindern bestehen natürlich ganz unterschiedliche Toleranzschwellen: In der Grundschule kann ein verständnisloser Lehrer oder eine Kampagne anderer Eltern/Schüler schnell dazu führen, daß aus leichten und behandelbaren Verhaltensauffälligkeiten ein Außenseiter wird, der angeblich nicht auf einer Regelschule beschulbar ist.
Für den Fall, daß sonderpädagogischer Förderbedarf ins Gespräch gebracht wird, sollten Sie deshalb immer vorsichtig sein. Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen möglichst frühzeitig, dann kann man solche Dinge oftmals noch im Keim ersticken.
Grundschule & längeres gemeinsames Lernen:
Während zuletzt in Hamburg die Idee der 6-jährigen Grundschule im Wege des Volksentscheids begraben schien, haben sich die Befürworter längeren gemeinsamen Lernens neu positioniert: Unter den Begriffen der Gemeinschaftsschule, Einheitsschule und Sekundarschule werden neue Schulformen entwickelt, die im Ergebnis die 10-jährige Grundschule beinhalten, soweit diskutiert wird, daß die Schüler dort 10 Jahre lang ohne Binnendifferenzierung gemeinsam unterrichtet werden.
Näheres hierzu finden Sie in meinem Servicebereich www.bildungsolitik-schulpolitik.de.
Grundschule & Grundschulempfehlung
Neben dieser neuen schulpolitischen Betätigungswiese sind Themen wie die Grundschulempfehlung natürlich nach wie vor aktuell, denn die Gemeinschaftsschulen, Einheitsschulen, Sekundarschulen gibt es ja derzeit vor allem noch als Schulversuch und es wird abzuwarten bleiben ob diese sich wirklich etablieren. Die Grundschulempfehlung ist also nach wie vor in der Diskussion, ob diese am Ende der Grundschule eine verbindliche Schulwahl vorgeben soll oder nur eine unverbindliche Empfehlung ist.
Hierbei wird in der politischen Diskussion gerne übersehen, daß auch Länder ohne verbindliche Grundschulempfehlung meist eins solche haben - nach Klassenstufe 6 in Form der Verpflichtung nach der Orientierungsstufe zwangsweise die Schule zu verlassen (Erprobungsstufenentscheidung, Querversetzung usw).
Auch geht bei Diskussionen meist unter, wie man bei Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung künftig Schülerströme lenken möchte - derzeit ist kein Bundesland erkennbar, das nach Abschaffung der Grundschulempfehlung in der Lage war, den Zugang zu weiterführenden Schulen ohne Rechtsstreite um Aufnahmekapazitäten zu bewältigen - und das "Los" ist sicher keine ausgeklügelte politische Lösung...
Hier bleibt nach alledem noch viel zu tun und es wäre wünschenswert, wenn statt plakativen Forderungen auch einmal eine differenzierte Diskussion geführt würde, die Probleme nicht nur auf andere Bereiche verlagert, sondern wirklich Lösungen schafft. Näheres hierzu können Sie über mein Portal www.bildungspolitik-schulpolitik.de erfahren.
Bei Problemen zur Grundschulempfehlung, einer verbindlichen Schulformempfehlung am Ende der Orientierungsstufe (Erprobungsstufe, Querversetzung usw.) oder Problemen bei der Aufnahme in eine bestimmte Schule nach Klassenstufe 4, kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.