Klassenfahrt - Studienfahrt
Klassenfahrten bzw. "Studienfahrten" in der Oberstufe sind Anlaß vielfacher schulrechtlicher Auseinandersetzungen:
Die Problematik der Teilnahme an einer Klassenfahrt:
Vielfach wird seitens der Schulen behauptet, daß die Teilnahme an einer Klassenfahrt nicht freiwllig sei. Insbesondere Schüler, die Opfer von Mobbing sind, haben allerdings wenig Lust mitzufahren.
Nach richtiger Auffassung ist die Teilnahme an einer Klassenfahrt freiwllig. Für eine Erstberatung Ihres konkreten Falles oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Die Verwehrung der Teilnahme an einer Klassenfahrt:
Umgekehrt wird in der Vergangenheit verhaltsauffälligen Schülern oftmals die Teilnahme an einer Klassenfahrt verweigert. Teils regeln dies Bundesländer als Ordnungsmaßnahme, teils wird dies als Präventivmaßnahme des allgemeinen Ordnungsrechts angesehen.
Fakt ist, daß vielfach auf diese Weise Frustbewältigung erfolgt und solche Anordnungen häufig rechtswidrig sind. Ob man versucht, eine Teilnahme durchzusetzen, ist ungeachtet dessen natürlich nicht immer geboten. Für eine Erstberatung des konkreten Falles oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Schüler werden von einer Klassenfahrt nach Hause geschickt:
Recht häufig geschieht es, daß Lehrer als Sanktion für Fehlverhalten Schüler von Klassenfahrten nach Hause schicken.
Allgemeine Klauseln zu Beginn der Fahrt, wonach sich Lehrer freizeichnen lassen, Schüler bei Fehlverhalten nach Hause schicken zu dürfen, sind m.E. rechtswidrig. Lehrer sind keine Gesetzgeber, auch wenn sie das manchmal gerne wären...
Man muß daneben natürlich auch beachten, daß dies zu einem Problem der Aufsichtspflicht werden kann.
Für eine Erstberatung des konkreten Falles oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Ordnungsmaßnahmen im Nachgang zu Klassenfahrten:
Außerhalb des regulären Schulbetriebs passiert naturgemäß viel mehr Unfug als in der Schule.
Je nachdem wie hoch der Frustrationsfaktor der begleitenden Lehrer ist, kann auf diese Weise ein üblicherweise unbescholtener Schüler sehr schnell in den Fokus geraten. Nicht selten sollen Fehlverhaltensweisen nachträglich durch Ordnungsmaßnahmen geahndet werden.
In diesen Fällen sollte man immer auf der Hut sein. Fakt ist, daß Fehlverhalten auf Klassenfahrten nicht so schwer wiegt, wie entsprechendes Fehlverhalten in der Schule. Dies wird allerdings in der Praxis oftmals nicht beachtet, so daß schnell "drakonische Strafen" im Raum stehen.
In diesen Fällen gilt das für Ordnungsmaßnahmen gesagte: Man sollte vor Erlaß einer Ordnungsmaßnahme versuchen, diese im Keim zu ersticken. Später wird alles schwerer.
Für eine Erstberatung des konkreten Falles oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.