Abi-Gag:

Unter dem Abi-Gag versteht man die Abschlußveranstaltung der Abiturienten in der Schule, wenn diese nach dem Abitur nochmals in die Schule kommen und (mit den anderen Schülern) feíern.

Abi-Gag und Schulgesetz:

Der Abi-Gag steht schulrechtlich nicht im rechtsfreien Raum. Das haben schon viele Abiturienten erlebt, wenn es zur Eskalation mit der Schulleitung gekommen ist.

Aufgrund des Grundsatzes der Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten (der in unterschiedlicher Form auch in allen Schulgesetzen verankert ist), sollte ein Abi-Gag demnach im besten Falle vorab inhaltlich mit der Schulleitung besprochen werden.

Inzwischen gehen die meisten Schulleitungen zusehends offener mit dem Abi-Gag um, so daß zumindest ein Grundkonsens immer ermöglicht werden sollte.

Abi-Gag und andere Gesetze - insbesondere Hausrecht der Schule:

Der Abi-Gag sollte auch immer mit sonstigen Rechtsnormen vereinbar sein: Insbesondere ist darauf zu beachten, daß Ordnungsbehörden oftmals recht humorlos reagieren, sollte es zu nennenswerten Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs, Verschmutzungen usw. kommen. Insbesondere sollte deshalb darauf geachtet werden, daß es nicht zu Müll kommt bzw. dieser wieder beseitigt werden, will man nicht nachträglich plötzlich

Auch aollte darauf geachtet werden, daß im schulischen Bereich ein Rahmen eingehalten wird: Neben den schulrechtlichen Vorgaben verfügt die Schule als öffentliche Einrichtung nämlich über ein Hausrecht und kann bestimmte Dinge unterbinden. Für Abi-Gags praktisch relevant sind vor allem Hausverbote gegen schulfremde Personen.