Abitur:
Auch wenn das Abitur der ranghöchste Regelschulabschluß darstellt, gibt es heute vermehrt Rechtsstreite, bei denen es gar nicht darum geht, ob man das Abitur bestanden hat oder nicht, sondern bei denen es um den Notenschnitt geht. Die Relevanz von letztgenannten Auseinandersetzungen kann dann am NC eines Studienfachs hängen, oftmals ärgert man sich aber auch einfach nur über einen Fachlehrer bzw. die Bewertung bei der Abiturprüfung.
Rein rechtlich geht es auch beim Abitur stets um eine rechnerische und inhaltliche Überprüfung der Noten, was ich standardisiert anbiete. Hiernach kann man sich unterhalten, ob auf dieser Basis ein "ausführlicher Rechtsstreit" Sinn macht oder man ggf. nicht weiterkommt.
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