ADHS/ ADS und andere Verhaltensauffälligkeiten
ADHS und ähnliche Verhaltensauffälligkeiten - Abgrenzung zu sonderpädagogischen Förderbedarf:
Unter Verhaltensauffälligkeitenen bezeichnet man angeborene oder temporäre Defitite im Teilbereich Verhalten. In der Praxis bekannt sind vor allem ADHS/ADS.
Daneben gibt es natürlich noch zahlreiche Verhaltensauffälligkeiten in anderen Lebensbereichen (auditive Wahrnehmungsstörung etc.). Diese sind freilich nicht einfach gegenüber der Schule geltend zu machen. Hinsichtlich der Frage der Berücksichtigung im Einzelfall kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Auch Verhaltensauffälligkeiten dürfen nicht mit dem Vorliegen sonderpädagogischen Förderbedarfs verwechselt werden: Soweit dort Verhaltensauffälligkeiten (sozial-emotionale Störung) erfaßt werden, handelt es sich regelmäßig um allgemeine und nicht nur partielle Störungen. Ungeachtet dessen geraten auch Schüler mit ADHS etc. oft ins Visier der Schulen und sollen in Sonderschulen abgeschoben werden. Hiergegen sollte man sich immer wehren. Bitte kontaktieren Sie mich im Einzelfall direkt.
ADHS und andere Verhaltensauffälligkeiten - Umgang mit Lehrern und Schule:
Die Eltern von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten gehen meist aus der Not heraus recht offensiv mit diesen Problem um. Sie besuchen Sprechstunden bei den Lehrern, informieren diese über die schulische Situation und bitten um Verständnis.
Dies geht oftmals auch erst einmal gut.
Früher oder später ändert sich das meist und plötzlich sinkt die Toleranzschwelle deutlich. Ursachen hierfür können allgemeiner Frust des Lehrpersonals, aber auch Druck anderer Eltern sein, die in Sorge um die Unterrichtung ihres eigenen Kindes ein "Abstellen" der Problematik fordern.
Treten solche Probleme auf, ist es meist schwierig für die betroffenen Eltern und Schüler, die Wogen wieder zu glätten. Meist entwickelt sich dann eine Eigendynamik, die nur schwer wieder aufzuhalten ist.
Für nähere Informationen, eine Erstberatung oder die deutschlandweite Wahrnehmung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
ADHS und andere Verhaltensauffälligkeiten und Fördermaßnahmen:
Wie obig bereits dargestellt, sind Kinder mit ADHS und anderen Verhaltensauffälligkeiten sicher nicht Kinder im Sinne sonderpädagogischen Förderbedarfs. Dies heißt freilich nicht, daß man Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten unterhalb einer Schwelle zur "sonderpädagogischen Förderung" nicht auch fördern muß.
Hintergrund ist, daß der Gleichheitssatz eine Integration aller Schüler fordert, d.h. Ausgleichsmaßnahmen, um diese Schüler trotz ihres Handicaps zu integrieren und nicht auszugrenzen.
Fördermaßnahmen sollten also an der Tagesordnung sein, was leider aber nicht der Fall ist.
Für nähere Informationen, eine Erstberatung oder die deutschlandweite Wahrnehmung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
ADHS & Nachteilsausgleich in der Schule:
Gleichwohl ADHS und andere Verhaltensauffälligkeiten nicht zu klassischen Teilleistungsstörungen gehören, so ist doch zu bemerken, daß auch ADHS durchaus Auswirkungen auf der Leistungsebene haben kann.
In diesen Fällen Nachteilsausgleiche von der Schule zu erhalten, ist schwierig aber nicht unmöglich.
Bitte kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung zu diesem Thema oder einer deutschlandweiten Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.
ADHS und andere Verhaltensauffälligkeiten und Ordnungsmaßnahmen (Schulausschluss, Unterrichtsausschluss usw.):
Leider ist das Gegenteil der Fall und Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten sind potentielle Opfer von Ordnungsmaßnahmen wie Unterrichtsausschluss und Schulausschluss.
Dies sollte man sich allerdings keineswegs ohne weiteres gefallen lassen, da die Kinder ja meist gar nichts für ihr Verhalten können.
Die meisten dieser Fälle lassen sich durch anwaltliche Hilfe deshalb auch wieder eindämmen.
Für nähere Informationen, eine Erstberatung oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.