auditive Wahrnehmungsstörung & Schule:
Auditive Wahrnehmungsstörung & Schule - Begriff in der Schule:
Bei auditiven Wahrnehmungsstörungen tun sich Schulen immer schwer:
- Dies hängt zum einen damit zusammen, daß gegenüber der Diagnose/ Feststellung einer auditiven Wahrnehmungsstörung immer erhebliches Mißtrauen besteht,
- zum anderen, daß eine auditive Wahrnehmungsstörung hinsichtlich des konkreten Nachteils nicht so recht eingrenzbar erscheint (Stichwort: Nachteilsausgleich bei auditiver Wahrnehmungsstörung).
Am besten geht die Schule (aus ihrer Sicht) dem allen aus dem Weg, indem sie die Existenz auditiver Wahrnehmungsstörungen schlicht bestreitet, oder aber zumindest die Existenz auditiver Wahrnehmungsstörungen im konkreten Fall.
Und wenn Schulen auditive Wahrnehmungsstörungen überhaupt generell und im konkreten Falls als existent ansehen, dann ist alles entweder nicht so schlimm, daß man hierfür Nachteilsausgleiche benötigen würde, oder gleich so schlimm, daß man sonderpädagogischen Förderbedarf in Erwägung zieht.
Auditive Wahrnehmungsstörung & Rechte in der Schule:
Beim Vorliegen auditiver Wahrnehmungsstörungen ist deshalb eine besondere Sensibilität gegenüber den Shchulen von Nöten. Generell gilt: Ohne Überzeugungsarbeit und ohne nachhaltigen und professionelle Druck, wird nie etwas geschehen.
Bitte kontaktieren Sie mich deshalb für eine Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall oder einer bundesweiten anwaltlichen Vertretung direkt.