Aufsichtspflichten in der Schule - Aufsichtspflichtverletzung:

Die Aufsichtspflichten der Schule bzw. potentielle Aufsichtspflichtverletzungen in der Schule sind ein häufiges Thema schulrechtlicher Auseinandersetzungen.

Aufsichtspflichten & Aufsichtspflichtverletzung - Praxis:

Im Grunde kommt das Thema Aufsichtspflicht in der Schule & Aufsichtspflichtverletzung in 2 Bereichen vor:

  • Zum einen geht es darum, wenn Kinder in der Schule einen Schaden erleiden, weil Lehrer nicht hinreichende Vorkehrungen getroffen haben.
  • Zum anderen geht es recht häufig um Mobbing, d.h. zielgerichtete Gefahren von Schülern, die Lehrer unterbinden sollen.

Die Ausgangslage ist damit sehr verschieden: Während im erstgenannten Fall Lehrern leichtfertiges Verhalten vorgeworfe wird, ist es im zweiten Fall meist so, daß sie im Vorfeld auf die Gefahren für den Schüler hingewiesen wurden, aber dennoch nichts tun.

Aufsichtspflichten & Aufsichtspflichtverletzung in der Schule - rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen für Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichverletzungen sind recht vage. Dies hängt auch damit zusammen, daß es sich um eine Vielzahl hypothetischer Einzelfälle handelt, die eintreten könnten, so daß eine umfassende Regelung nur äußerst schwer denkbar wäre und eine konkrete Rechtsanwendung einengen würde.

Die Aufsichtspflicht und damit auch die potentielle Aufsichtpflichverletzung richtet sich nach alledem vor allem nach dem konkreten Entwicklungsstand der betroffenen Schüler sowie dem abstrakten Gefahrenpotential.

Das heißt,

  • daß Aufsichtspflichten gegenüber jüngeren Schülern höher sind, als gegenüber älteren Schülern, man dabei aber auch einen individuellen Entwicklungsstand beachten muß, wenn dieser dem Lehrer bekannt ist oder bekannt sein müßte,
  • daß in Situationen mit einem erhöhten Gefahrenpotential eine höhere Aufsichtspflicht gilt, als in banalen Situationen,
  • daß Kenntnis von konkreten Gefahrenlagen die Aufsichtspflicht des Lehrers erhöht, was vor allem für Kenntnis in Mobbingsituationen gilt (weswegen Lehrer dies meist gar nicht wissen wollen, wegschauen oder die Sachverhalte verdrehen).

Wann eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt ist demnach nicht immer sicher zu beantworten.

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