Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrer:

Immer wieder kommt es zu Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrer.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrer:

Wie in jedem anderen Behördenapparat auch, so kann man selbstverständlich auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrer erheben.

Besondere Voraussetzungen kennt die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht: Wer mit einem Lehrer unzufrieden ist, kann bei der Dienststelle Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und sich über dessen persönliches Verhalten beschweren.

Erfolgsaussichten von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrer:

Von Dienstaufsichtsbeschwerden heißt es allgemein, sie seien

  • formlos,
  • fristlos,
  • fruchtlos.

So ist es auch im schulischen Bereich. Es ist ja auch in der Praxis nicht so, daß man ständig von der "Aufdeckung" schulischer Mißstände liest. Vielmehr ist die politische Linie sämtlicher Schulämter/Schulaufsicht darauf gerichtet, das System Schule als funktionsfähig und fehlerfrei darzustellen - zumindest im Außenverhältnis.

Das ist im übrigen der Grund, warum es sich durchaus lohnen kann, eine Dienstaufsichtsbeschwerde trotzdem einzulegen: Wenn man schon keinen Erfolg erwarten kann, so kann es durchaus sein, daß hinter den Kulissen Tacheles gesprochen wird.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Inhalt:

Wie bei allen schulischen Dingen, so gilt auch hier, daß man durch zu wenig emotionalen Abstand durchaus einen Schuß nach hinten auslösen kann. Insofern biete ich auch in diesem Bereich eine Erstberatung an, damit die Dienstaufsichtsbeschwerde auch möglichst einen Effekt erzielt und nicht als Bumerang zurückkommt und einen noch größeren Schaden anrichtet - dies stelle ich jedem wirklich anheim. Selbstverständlich übernehme ich auch deutschlandweite Vertretungen für Dienstaufsichtsbeschwerden.