Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag/ Einschulungsalter 2019:

Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag/ Einschulungsalter - Begriffe:

Die Begriffe Einschulungstermin, Einschulungsalter & Einschulungsstichtag werden meist synonym gebraucht. Ich möchte nachfolgend aber auf folgende relevante Inhalte von Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag/ Einschulungsalter aufmerksam machen:

Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag/ Einschulungsalter als Beginn der Einschulung:

Das Einschulungsalter wird in allen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben der KMK-Konferenz haben zahlreiche Bundesländer das Einschulungsalter inzwischen nach vorne verlagert. So sind in zahlreichen Bundesländern inzwischen auch Kinder schulpflichtig, die teilweise erst am 31.12. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden.

Bitte informieren Sie sich diesbezüglich auch über meine Domain Bildungspolitik - Schulpolitik  zu Hintergründen von Einschulungsterminen, Einschulungsstichtagen & Einschulungsalter in Deutschland.

Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag/ Einschulungsalter als Berechnungsproblem:

Neuerdings gibt es bei den Geburten am Stichtag auch Auseinandersetzungen dahingehend, welcher Tag denn maßgebend für den Einschulungstermin ist.

Hier muß man bei jedem Bundesland schauen, wie die jeweilige Regelung konkret gefaßt ist. Bei solchen Problemen kontaktieren Sie mich deshalb bitte direkt, ich konnte bei solchen Konstellationen bereits einige Irrtümer im Bereich der Schulverwaltung aufklären.

Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag/ Einschulungsalter - Links zu anderen relevanten Themen die Einschulung betreffend:

Bitte nutzen Sie die nachfolgenden Links zu weiteren relevanten Fragen die Einschulung betreffend:

Einschulungstermin/ Einschulungsstichtag - nähere landesspezifische Informationen:

Für nähere landesspezifische Informationen zu den jeweiligen Einschulungsterminen/ Einschulungsstichtagen nutzen Sie bitte die nachfolgenden Links: