Ethikunterricht in der Schule:

Ethikunterricht gilt als Surrogat für Religionsunterricht, wenn aus Glaubens- und Gewissengründen nicht am Religionsunterricht teilgenommen wird (siehe Austritt aus dem Religionsunterricht).

Ethikunterricht - Teilnahmepflicht?

In den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich, ab wann Ethikunterricht angeboten wird.

Falt ist, daß eine Teilnahmepflicht am Ethikunterricht erst dann besteht, wenn dieser gesetzlich verpflichtend ist. Es kann mithin nicht die Teilnahme am Ethikunterricht erzwungen werden, wenn für die Klassenstufe der Ethikunterricht noch gar nicht vorgesehen ist.

Besteht noch kein verpflichtender Ethikunterricht, so besteht die Problematik, wie mit den Freistunden zu verfahren ist:

  • Liegen diese am Beginn oder Ende des Schultages, sokönnen die Schüler später kommen oder früher gehen.
  • Liegen die Freistunden während des Schultages, so wird seitens der Schulen meist untersagt, daß Schüler in den Freistunden nach Hause gehen. Alternativ wird oftmals eine Teilnahme am Unterricht anderer Klassen "angeboten".

Dies birgt naturgemäß Streitpotential, da die Kinder oftmals nach Hause gehen wollen bzw. die Teilnahme am Unterricht einer anderen Klasse als Schikane empfunden wird. Richtigerweise sollte auch zumindest ein Recht bestehen, unter Aufsicht eines Lehrers Hausaufgaben anzufertigen.

Für eine Erstberatung des konkreten Falles oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.