Feststellung Dyskalkulie, Arithmasthenie, Rechenschwäche Schule:
Feststellung von Dyskalkulie & Arithmasthenie in der Schule:
Die Feststellung von Dyskalkulie, Rechenschwäche, Rechenstörung ist meist Privatsache. Dies schon aus dem Grund, daß die meisten Bundesländer sich hiermit nach wie vor rechtlich schwer tun und die Feststellung nur ein erster Schritt im Kampf um Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche ist.
Wer ein Privatgutachten über Dyskalkulie/ Rechenschwäche/ Rechenstörung in Auftrag gibt, sollte darauf achten, daß dieses inhaltlich auch taugt und sich nicht in unverständlichen Tabellen erschöpft. Zudem sollte das Ziel vorher definiert sein, damit man nicht nur Dyskalkulie/ Rechenschwäche/ Rechenstörung feststellt, sondern auch weiß, wie geholfen werden kann.
Für nähere Informationen zu Dyskalklie-Gutachten kontaktieren Sie mich bitte direkt.