Feststellung von Teilleistungsstörungen - Legasthenie, LRS, Dyskalkulie, Weitwinkelfehlsichtigkeit, auditive Wahrnehmungsstörungen usw:

Feststellung von Teilleistungsstörungen - private Gutachten:

Allgemein gilt für die Feststellung von Teilleistungsstörungen, daß diese nach wie vor überwiegend im privaten Bereich festgestellt werden. Inzwischen sind zahlreiche Einrichtungen entstanden, die solche Dienste - teils allerdings sehr kostenintensiv - anbieten. Daneben gibt es auch viele Sozialorganisationen, die eine Feststellung von Teilleistungsstörungen für den schulischen Bereich anbieten.

Allgemein gilt: Wer ein Privatgutachten über Legasthenie, Dyskalkulie, auditive Wahrnehmungsstörungen, Weitwinkelfehlsichtigkeit usw. in Auftrag gibt, sollte darauf achten, daß dieses inhaltlich auch taugt und sich nicht in unverständlichen Tabellen erschöpft. Zudem sollte das Ziel vorher definiert sein, damit man nicht nur auditive Wahrnehmungsstörungen, Weitwinkelfehlsichtigkeit usw. feststellt, sondern auch weiß, wie geholfen werden kann.

Für nähere Informationen zu Privatgutachten kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Feststellung von Teilleistungsstörungen - Schulen & Schulämter:

Gleichwohl Normen den Schulen/ Schulämtern teils vorgeben, Teilleistungsstörungen selbst durchzuführen, beschränken diese sich in der Praxis meist auf Kontrollen.

Ggf. stellt allerdings die Feststellung durch Schulämter eine echte Alternative dar, insbesondere wenn jemand kein Geld für teure Privatgutachten hat.

Für nähere Informationen hierzu kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Links zur Feststellung von Legasthenie, Dyskalkulie, auditiven Wahrnehmungsstörungen & Weitwinkelfehlsichtigkeit: