Feststellung von Legasthenie, LRS, Lese-Rechtschreibstörung, Lese-Rechtschreibschwäche:
Feststellung Legasthenie in der Schule - Privatgutachten:
Die Feststellung bei Legasthenie/ LRS/ Lese-Rechtschreibstörung/ Lese-Rechtschreibschwäche ist in den meisten Bundesländern zumindest faktisch Privatsache:
- Zwar ist es oftmals so, daß die Feststellungen anhand der Legasthenie-Erlasse seitens der Schulverwaltungen erfolgen sollen.
- Zumindest faktisch ist es aber meist so, daß Legasthenie/ LRS über Privatgutachten festgestellt werden.
Feststellung Legasthenie durch Schulamt, Schulpsychologe:
Nur wenn Schulen vorsichtig sind oder Unklarheiten bei den Gutachten verbleiben, ist es oftmals so, daß nachträglich noch Legasthenie-Gutachten durch die Schulämter durchgeführt werden.
Eine gewisse Ausnahmeposition nimmt Bayern ein, die nicht nur rechtlich zwischen einer Lese-Rechtschreibschwäche und einer Lese-Rechtschreibstörung unterscheiden, sondern auch ein durchorganisiertes Verfahren zur Feststellung von Legasthenie/ LRS durch Schulämter haben.
Feststellung Legasthenie allgemein:
Noch ein Wort zuletzt: Wer ein Privatgutachten über Legasthenie/ LRS in Auftrag gibt, sollte darauf achten, daß dieses inhaltlich auch taugt und sich nicht in unverständlichen Tabellen erschöpft. Zudem sollte das Ziel vorher definiert sein, damit man nicht nur Legasthenie/ LRS feststellt, sondern auch weiß, wie geholfen werden kann.
Für nähere Informationen zu Legasthenie-/ LRS-Gutachten kontaktieren Sie mich bitte direkt.