Fördermaßnahmen auditive Wahrnehmungsstörung in der Schule:
Auditive Wahrnehmungsstörung - Fördermaßnahmen Schule:
Schulische Fördermaßnahmen bei auditiven Wahrnehmungsstörungen sind faktisch nicht existent.
Dies liegt zum einen daran, daß die bereits Existenz auditiver Wahrnehmungsstörungen regelmäßig schlichtweg geleugnet wird. Zum anderen liegt dies daran, daß die Schulen auch regelmäßig über keinerlei Kompetenzen auditive Wahrnehmungsstörungen betreffend verfügen.
Fördermaßnahmen be auditiven Wahrnehmungsstörungen gibt es demnach allenfalls über den außerschulischen Bereich, sprich Jugendämter (§ 35 SGB VIII) oder Sozialorganisationen.
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