Fördermaßnahmen Dyskalkulie, Arithmasthenie Schule:
Schulische Fördermaßnahmen bei Dyskalkulie, Arithmasthenie, Rechenschwäche:
Schulische Fördermaßnahmen bei Dyskalkulie & Arithmasthenie gibt es in der schulischen Praxis fast gar nicht.
Die Schüler sind deshalb vor allem auf soziale Organisationen (dann allerdings mit Wartezeiten) oder einem umständlichen Antragsverfahren nach § 35 SGB 8 angewiesen.
Für nähere Informationen zu schulischen Fördermaßnahme bei Dyskalkulie & Arithmasthenien, eine Erstberatung oder die Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.