Fördermaßnahmen Dyskalkulie, Arithmasthenie Schule:

Schulische Fördermaßnahmen bei Dyskalkulie, Arithmasthenie, Rechenschwäche:

Schulische Fördermaßnahmen bei Dyskalkulie & Arithmasthenie gibt es in der schulischen Praxis fast gar nicht.

Die Schüler sind deshalb vor allem auf soziale Organisationen (dann allerdings mit Wartezeiten) oder einem umständlichen Antragsverfahren nach § 35 SGB 8 angewiesen.

Für nähere Informationen zu schulischen Fördermaßnahme bei Dyskalkulie & Arithmasthenien, eine Erstberatung oder die Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

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