Fördermaßnahmen Schule bei Weitwinkelfehlsichtigkeit:
Schulische Fördermaßnahmen bei Weitwinkelfehlsichtigkeit:
Schulische Fördermaßnahmen bei Weitwinkelfehlsichtigkeit sind faktisch nicht existent: Dies beruht darauf, daß die meisten Schulen bereits grundsätzliche Bedenken gegenüber weniger weit verbreiteten Teilleistungsstörungen wie Weitwinkelfehlsichtigkeit haben und zudem auch die diesbezüglichen Kompetenzen für Fördermaßnahmen fehlen.
Fördermaßnahmen bei Weitwinkelfehlsichtigkeit ist demnach Sache sozialer Einrichtungen oder anderer öffentlich rechtlicher Anspruchsnormen (v.a. § 35 SGB VIII).
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