Freiwillige Wiederholung eines Schuljahres:

Obwohl man eigentlich denken sollte, daß es nur bei Versetzungsentscheidungen Streit gibt und freiwillige Wiederholungen eines Schuljahres ohne weiteres möglich sein sollten, ist es anders: Die frewillige Wiederholung eines Schuljahres unterliegt grundsätzlich Beschränkungen.

Meist werden die Landesnormen mit einer gewissen Sinnhaftigkeit der freiwilligen Wiederholung des Schülers abhängig gemacht, was eine Diskussion mit Lehrern darüber schwierig macht, da diese hierzu ja eigene Vorstellungen haben und sich ungern von den Eltern belehren lassen.

Nach alledem entsteht durchaus häufig Streit um eine frewillige Wiederholung.

Wichtig ist: Wenn es erst einmal unterschiedliche Auffassungen gibt, lassen diese sich ohne rechtlichen Druck regelmäßig auch bis zum Ende des Schuljahres nicht ausräumen und wenn erst einmal die Sommerferien begonnen haben, sieht man Lehrer ohnehin 6 Wochen lang nicht. Vorsicht ist auch geboten, weil ein Antrag auf freiwillige Wiederholung oftmals an Fristen gebunden ist (ggf. auch nur zum Halbjahr?), so daß man im Falle eines Falles auch immer einen Blick ins Gesetz werfen bzw. sich erkundigen sollte.

Bitte kontaktieren Sie mich für weitergehende Fragen für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen.

Noch eine Nachbemerkung: In Abschlußjahrgängen läuft alles im Regelfall anders, da gibt es im Normalfall keine "Notenverbesserung", sondern nur ein Durchfallen durch die Prüfung. Wer dies zu manipulieren versucht, der kann sich selbst ziemliche Probleme bereiten.