Gemeinschaftsschule - Einheitsschule - Sekundarschule:
Die Idee der "Gemeinschaftsschule" tritt unter vielen Namen auf und die Inhalte sind auch schwer zu abschließend bestimmen, da die Gemeinschaftsschulen in den bildungspolitisch relevanten Bundesländern NRW (und demnächst Baden-Württemberg) noch in der Erprobung sind und auch in den verschiedenen Ländern nicht immer einheitlich interpretiert werden.
Zumindest der Begriff "Einheitsschule" scheint sich aufgrund der fehlenden politischen Opportunität erledigt zu haben. Während man glauben konnte, daß sich damit der Begriff Gemeinschaftsschule durchsetzt, wurde überrascht, als in NRW der Gemeinschaftsschule nunmehr eine "Sekundarschule" folgen soll.
Unabhängig von den Begrifflichkeiten besteht die Grundidee darin, alle Kinder in einer Schule ohne Binnendifferenzierung gemeinsam zu unterrichten: D.h. alle Kinder (egal wie leistungsstark) besuchen gemeinsam eine Klasse und sollen voneinander profitieren (die starken Schüler, indem sie durch Erklärungen gegenüber den schwachen Schülern dazulernen).
In dem Klassenverband soll es zudem eine individuelle Förderung jedes Schülers geben, wobei die konkrete Umsetzung derzeit noch unklar ist (derzeit sind Lehrer ja bereits mit wenigen Sonderwünschen meist schon überfordert, so daß nicht ganz klar ist, wo diese Kapazitäten geschaffen werden sollen).
Diskutiert werden daneben einige Hintertüren, wie die, daß man beispielsweise nach der Orientierungsstufe (je nach Elternwille) doch wieder eine Binnendifferenzierung einführt, d.h. die Gemeinschaftsschule wird dann wieder eher eine Gesamtschule?
Gemeinschaftsschule & Aufnahme:
Die Aufnahme in eine Gesamtschule unter dem Stichpunkt der Grundschulempfehlung wird keine rechtlichen Probleme bereiten: Die Gemeinschaftsschule ist faktisch ja ohnehin eine Fortsetzung des gemeinsamen Unterrichts der Grundschule, so daß es keine Zugangsbeschränkungen geben wird.
Und auch unter dem Gesichtspunkt der Aufnahmekapazität sind vorerst keine rechtlichen Probleme zu erwarten, da die Politik ja vorerst darum kämpft, daß diese Schulform überhaupt akzeptiert wird. Insofern sind mir bisher auch keine Aufnahmeprobleme bekannt geworden.
Gemeinschaftsschule und Schülerleben:
Da zumindest die großen Bundesländer NRW und Baden-Württemberg die Gemeinschaftsschulen nur als Schulversuch betreiben bzw. planen, besteht hinsichtlich des Schülerlebens eine erhebliche Rechtsunklarheit. Dies gilt um so mehr, als ja nicht einmal klar ist, ob sich ab gewissen Klassenstufe wieder etwas ändert.
Bei rechtlichen Problemen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Gemeinschaftsschule und Schulabschluss:
Welche Schulabschlüsse die Gemeinschaftsschule konkret anbieten, ist nicht ganz klar:
Kolportiert werden in jedem Falle der Hauptschulabschluß und der Realschulabschluß. Ob daneben noch in einigen Bundesländern zusätzlich angebotene qualifizierte Abschlüsse in diesen Bereichen angeboten werden, wird sich zeigen. Neuerdings wurde aus Baden-Württemberg kolportiert, daß der Werkrealschulabschluß (ein dem Realschulabschluß gleichwertiger Abschluß) nucht angeboten werden soll.
Daneben hoffen die Verfechter perspektivisch, daß einzelne Gemeinschaftsschulen auch eine Oberstufe mit Abitur anbieten. Dies wird sich allerdings auch erst in einigen Jahren zeigen, ob sich dies ernsthaft realisiert.