Gesamtschule:
Die Gesamtschule war jahrelang Gegenstand eines erbitterten Streit zwischen Anhängern der Gesamtschule und Gegnern der Gesamtschule. Inhaltlich ging es vor allem darum, inwiefern die Gesamtschule eine Alternative zum klassischen 3-stufigen Schulsystem agieren sollte.
Dieser Streit ist neuerdings in den Hintergrund geraten, seit partiell die Gemeinschaftsschulen eingeführt wurden. Als Außenstehender könnte man auch meinen, daß sich für die Gesamtschulen niemand mehr so recht interessiert, seit es die Gemeinschaftsschulen gibt.
Der Unterschied zwischen der Idee Gesamtschule und der Idee Gemeinschaftsschule ist Folgender:
- Bei der Gesamtschule werden alle Schulformen unter einem Dach unterrichtet. Die Kinder werden je nach Leistungsfähigkeit in verschiedenen Kursen eingruppiert, so daß sie faktisch ähnlich einer direkten Beschuung in Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien unterrichtet werden. Der Hauptunterschied liegt vor allem in der erhöhten Durchlässigkeit der Gesamtschulen gegenüber dem gegliederten Schulsstem.
- Die Gemeinschaftsschulen verfügen von der Idee her über keine Binnendifferenzierung mehr: D.h. egal wie leistungsstark ein Schüler ist, wird er immer mit all seinen Mitschülern gemeinsam unterrichtet und alle sollen dabei wechselseitig voneinander profitieren. Daneben soll sich der Lehrer um eine individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers kümmern.
Soweit die Theorie. Die Praxis ist gerade bei Gemeinschaftsschulen in den Flächenbundesländern BW und NRW noch nicht abschließend absehbar.
Gesamtschule und Aufnahme:
Die Aufnahme in eine Gesamtschule ist selbst bei Bundesländern mit verbindlicher Grundschulempfehlung kein Problem, denn die Gesamtschule läßt ja alle Wege offen.
Demgegenüber rechtlich bedeutsam ist die Aufnahme in eine bestimmte Gesamtschule: Da der Andrang auf Gesamtschulen mitunter weitaus größer als deren Kapazität ist, kommt es nicht selten vor, daß man statt der Gesamtschule um die Ecke eine weit entfernte Gesamtschule besuchen soll. Das ist Folge des Gesamtschulsystems, das die herkömmliche Lenkung der Schülerströme untergräbt und damit zu dramatischen Schülerzuweisungen führen kann.
Ist dies der Fall, kann ich für Sie das Aufnahmeverfahren überprüfen und ggf. lohnt sich ein anschließender Rechtsstreit. Bitte kontaktieren Sie mich hierfür für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen direkt.
Gesamtschule und Ordnungsmaßnahmen:
Was Ordnungsmaßnahmen anbelangt, so unterscheiden sich Gesamtschulen im Normalfall nur wenig vom gegliederten Schulsystem. Gerade die Größe von Gesamtschulen verleitet allerdings noch mehr dazu, daß Sachverhalte schlampig bis gar nicht aufgeklärt werden und es ungerechte bis völlig überzogene Ordnungsmaßnahmen gibt.
Bitte kontaktieren Sie mich in einem solchen Fall möglichst frühzeitig für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen. Bevor eine Entscheidung der Schule getroffen wurde, läßt sich im Normalfall durchaus auch noch auf dieser Ebene etwas erreichen, so daß sich eine frühzeitige Kontaktierung unbedingt empfiehlt. Hiernach verbleibt meist nur noch die Möglichkeit, über das Schulamt bzw. die Verwaltungsgerichte vorzugehen.
Gesamtschule und Schulabschlüsse:
Für die Schulabschlüsse verweise ich auf meine Ausführungen zum:
Bitte nutzen Sie die vorstehenden Links für weitergehende Informationen.