Grundschulempfehlung, Schulformempfehlung, Übertrittszeugnis, Bildungsempfehlung, Schullaufbahnempfehlung
Grundschulempfehlung/ Schulformempfehlung/ Übertrittszeugnis/ Bildungsempfehlung/ Schullaufbahnempfehlung - zum Begriff:
Hierunter faßt man all die Entscheidungen, die am Ende der Grundschulzeit gefaßt werden und die Entscheidung beeinflussen, welche weiterführende Schule man später besucht. Die Bezeichnungen in den einzelnen Bundesländern sind verschieden:
- usw.
Für Einzelheiten zur Bildungspolitik-Schulpolitik im Zusammenhang mit der Grundschulempfehlung & Orientierungsstufe betätigen Sie bitten den Link Bildungspolitik, Schulpolitik & Grundschulempfehlung.
Grundschulempfehlung und freier Elternwille:
In einiger der Bundesländer sind diese Aussagen der Schule am Ende der Grundschulzeit unverbindlich, d.h. die Eltern haben ungeachtet dessen die freie Schulwahl. Dies ist beispielsweise in Hessen und Rheinland-Pfalz so, weswegen in diese Länder in die Klassenstufe 5 ein regelrechter Schülertourismus stattfindet.
In einigen Bundesländern ist die Entscheidung indes verbindlich, was jedes Jahr zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Hierbei ist nur eines gewiß: Daß sowohl die Voraussetzungen des Zugangs zu einer bestimmten Schulart als auch die Art und Weise der rechtlichen Auseinandersetzung in allen Bundesländern völlig unterschiedlich von statten gehen.
Grundschulempfehlung und rechtliche Auseinandersetzungen:
Sind Grundschulempfehlungen verbindlich, gehen diese sehr oft nicht ohne Rechtsstreit aus. Eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Voraussetzungen der Grundschulempfehlungen & Stretpunkte kann ich an dieser Stelle nicht leisten und verweise hierzu auf meine Landesportale Schulrecht.
Für nähere Fragen hierzu, eine Erstberatung Ihres konkreten Falles oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.