Gymnasium:
Während der wachsende Zugang zu Gymnasien in der letzten Jahren ungebremst erschien, änderte sich dies etwas durch die Einführung von G8. Infolgedessen änderte viele Eltern ihre Lebensplanung und meldeten Kinder an Gesamtschulen bzw. Realschulen (mit dem später angestrebten Wechsel zu beruflichen Gymnasien) an, um faktisch an G9 festzuhalten.
Daß eine Verkürzung auf G8 für die Kinder anspruchsvoller ist, dürfte außer Streit stehen, auch wenn viele Bundesländer durch Statistiken derzeit nachzuweisen versuchen, daß zumindest im Bereich der Noten keine Verschlechterung gegenüber G9 besteht.
Neuerdings erhalten die Gymnasien in einzelnen Bundesländern unter einem anderen Aspekt wieder vermehrten Zulauf: Durch Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung können nunmehr auch Kinder das Gymnasium besuchen, die keine entsprechende Empfehlung der Grundschule aufweisen können.
Zugang zum Gymnasium - Grundschulempfehlung & Aufnahmekapazitäten:
Die Probleme, die man beim Zugang zum Gymnasium hat, hängen meist davon ab, ob man in einem Bundesland die Schule besucht, daß eine verbindliche Grundschulempfehlung kennt oder nicht:
Bundesländer mit verbindlicher Grundschulempfehlung machen den Zugang zum Gymnasium davon abhängig, daß das Kind eine entsprechende Empfehlung der Grundschule (Gymnasialempfehlung) erhalten hat. Weiterführende Schulen können diese nicht übergehen. Hat man eine solche Empfehlung erhalten, ist der Erwerb eines wohnortnahen Schulplatzes in solchen Bundesländern allerdings regelmä0ig kein Problem. Die rechtliche Problematik besteht demnach darin, die Rechtmäßigkeit der Grundschulempfehlung zu überprüfen und anzugreifen. Für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Bundesländer ohne verbindliche Grundschulempfehlung lassen die freie Schulwahl zu - allerdings regelmäßig mit dem Problem verbunden, daß es dann Probleme geben kann, seine Wunschschule zu besuchen (Stichwort: Aufnahmekapazität). In diesen Fällen muß dann auf rechtlicher Ebene die Rechtmäßigkeit des Aufnahmeverfahrens überprüft werden. Für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Gymnasium und späterer Schulwechsel in der Orientierungsstufe oder später:
Unter ähnlichen Aspekten sind auch spätere Schulwechsel zu sehen:
Vor allem am Ende der Orientierungsstufe sehen einige Bundesländer ohne verbindliche Grundschulempfehlung die Möglichkeit vor, Schüler auch gegen den Willen der Eltern einer anderen Schulform zuzuweisen (Erprobungsstufe NRW, Querversetzung Hessen, usw.) - eine Art nachgelegarte Grundschulempfehlung. Steht so etwas im Raum, so lassen sich solche Entscheidungen in der üblichen Form überprüfen (rechnerische und inhaltliche Richtigkeit der Noten) und ggf. angreifen. Für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Ungeachtet dessen gibt es natürlich auch Gründe, von einem Gymnasium zu einem anderen Gymnasium wechseln zu wollen. Ist dies der Fall, so spielen wiederum Fragen der Aufnahmekapazität mitunter eine Rolle, die einem Schulwechsel entgegenstehen sollen. Ich kann dies für Sie überprüfen und dabei helfen, einen Schulplatz vermittelt zu bekommen. Kontaktieren Sie mich hierfür für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.
Gymnasium & Ordnungsmaßnahmen:
Gymnasien sind seit jeher die Schulform, die das Verhalten der Schüler am meisten reglementieren. Insofern sind Ordnungsmaßnahmen in Gymnasien für vergleichsweise "banale" Regelverstöße an der Tagesordnung.
Sollten Sie den Eindruck haben, daß Ihr Kind zu Unrecht beschuldigt wird (Aufklärung ist nicht gerade eine Stärke der Schulen) oder die angedachte Ordnungsmaßnahme übertrieben erscheint, so kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall bzw. einer deutschlandweiten Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.
Wichtig ist: Die Erstanfrage sollte so früh als möglich erfolgen, da ich wesentlich mehr Optionen habe, bevor die Schule abschließend über die Angelegenheit entschieden hat. Auch hiernach gibt es natürlich Rechtsschutzmöglichkeiten, die dann allerdings meist auf das Schulamt bzw. Verwaltungsgericht beschränkt sind.
Gymnasium und Versetzung:
Versetzungsanfragen werden von mir standardisiert erledigt, indem ich mir die notwendigen Informationen beschaffe und Sie hiernach darüber informiere, ob die Angelegenheit aus meiner Sicht Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
Bitte beachten Sie hierzu, daß ein Erstkontakt unbedingt vor Beginn der Sommerferien erfolgen sollte, da andernfalls die Lehrer über Wochen nicht erreichbar sind.
Bitte kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen.
Gymnasium und Abitur:
Neuerdings ist gerade bei Gymnasien ein Trend zu verzeichnen, daß man Schüler quasi im letzten Moment (mündliche Prüfung, Unterpunkten von Kursen im letzten Halbjahr) durch das Abitur fallen läßt. Insofern spielen sich oftmals wahre Dramen ab.
Pauschale Aussagen kann ich aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Länder sowie der Individualität eines jeden Falles nicht treffen.
Sollten Sie durch das Abitur gefallen sein oder geht es einfach darum, einen besseren Abiturschnitt zu erhalten, so kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung bzw. deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.