Häufige Fragen
Nachfolgend bemühe ich mich Antworten auf die häufigsten Fragen zu geben:
1) Kann ich mich von einem Rechtsanwalt beraten/ vertreten lassen, der so weit entfernt wohnt?
Ja!
Denn selbst Entfernungen über mehrere 100 Kilometer lassen sich ebenso problemlos bewältigen, wie ein Mandat "um die Ecke":
Eine direkte Kontaktierung von Mandanten ist üblicherweise nicht notwendig und nicht einmal im räumlichen Nahbereich üblich:
- Statt umständlicher Terminvereinbarungen lassen sich Sachverhalte mühelos und ohne Zeitverlust sofort per Telefon kommunizieren. Notwendige Dokumente lassen sich ebenfalls ohne Zeitverlust per Mail-Anhang und Fax übermitteln.
Und auch ein direkter Kontakt mit dem "Gegner" ist selbst im räumlichen Nahbereich die absolute Ausnahme:
- Lösungen mit Schulleitern und Behörden sind über moderne Kommunikationsmittel ebenfalls viel besser zu erreichen, als wenn man dort "direkt vor der Tür" steht. Dies führt meist nur zu weiteren Eskalationen und ist auch nicht erwünscht.
Gerichtsverfahren werden regelmäßig nur als Eilverfahren geführt und damit ohne mündliche Verhandlung.
Grundsätzlich gilt also: Egal ob wir quasi Nachbarn sind oder Sie am anderen Ende Deutschlands wohnen - es gibt keinen Unterschied bei der Bearbeitung des Mandats und Sie erleiden keinerlei Qualitätsverlust!
2) Wie erhalten Sie die bestmögliche Beratung?
Für Beratungsmandate empfehle ich Ihnen vor allem meine Telefonberatung:
- Bei dieser können Sie selbst den zeitlichen Aufwand und damit die Kosten bestimmen.
- Auch kann auf diese Weise wesentlich flexibler kommuniziert werden, als über Mails etc.
Bitte beachten Sie, daß jede "kurze Frage" bereits eine Beratung darstellt und damit vergütungspflichtig ist. Dies gilt auch für Fragen, ob sich eine Vertretung ggf. lohnt etc. Ich habe zu diesem Zwecke extra eine 0900-Nummer eingerichtet um auch diesen Anfragen gerecht werden zu können.
Gerne können Sie mir vorab über meine Mailadresse zoller@rechtsanwalt-zoller.de auch wichtige Dokumente zur Verfügung stellen. Auch eine kurze historische Aufstellung kann bei komplexen Sachverhalten nützlich sein. Bitte sprengen Sie aber nicht den Rahmen einer kurzen Vorabinformation.
3) Sprengt das nicht den Rahmen, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen?
Grundsätzlich nein.
Aufgrund meiner großen praktischen Erfahrungen im schulischen Bereich bin ich in der Lage, den jeweils richtigen Ton zu finden und damit zu einer Lösung des Problems beizutragen. Ich kann natürlich nicht garantieren, daß mein Ton auch immer von meinem "Gegenspieler" auf schulischer Seite angenommen wird; nur wenn dies der Fall sein sollte, dann benötigen Sie sowieso einen Rechtsanwalt...
In vielen Regionen stellt die anwaltliche Vertretung im schulischen Bereich zudem ohnehin keine außergewöhnliche Konstellation mehr dar:
- Vor allem Schulen in Baden-Württemberg, Hessen und NRW sind es inzwischen weitgehend gewohnt mit Rechtsanwalten zu korrespondieren und gegen damit inzwischen professionell um.
- Aber auch in den anderen Regionen ist aufgrund der Erkenntnis, daß Bildung einen immere stärkere Wertigkeit erlangt, inzwischen eine immer stärkere Professionalisierung der Schulen selbst beim "Erstkontakt mit einem Rechtsanwalt" zu verzeichnen.
Schließlich gibt es oftmals gar keine andere Möglichkeit als die Einschaltung eines Rechtsanwalts:
- So macht es oftmals wenig Sinn, sich monatelang beraten zu lassen, da man bei vielen Konstellationen einfach nicht alleine weiterkommt. Privatpersonen (selbst wenn sie als Eltern selbst Juristen oder Lehrer sind) werden oftmals nicht ernst genommen und Probleme monatelang ausgesessen.
- Ich höre es immer wieder, daß erst in Folge eines Schreibens auf meinen Briefkopf ein lange Zeit verdrängtes Thema im schulischen Bereich endlich aufgegriffen wurde.
Dies alles aber nur grundsätzlich: Lassen Sie uns im Einzelfall besprechen, ob ich mich beratend im Hintergrund halte, oder ob eine Vertretung nach außen der sinnvollere Weg ist.
4) Was müssen Sie bei Vertretungsmandaten beachten?
Eigentlich gar nichts Besonderes:
Bei jedem Mandat benötige ich natürlich die Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen. Diese können Sie mir vorzugsweise per Mail (zoller@rechtsanwalt-zoller.de) oder per Fax (06203/9570556), notfalls aber auch per Post (Hauptstraße 313b, 68535 Edingen-Neckarhausen) zur Verfügung stellen.
Die Korrespondenz mit den Schulen und Schulbehörden erfolgt regelmäßig ausschließlich per Post, Mail und Telefon. Vor-Ort-Termine sind völlig unüblich und seitens der Schulen und Schulbehörden auch nicht gewollt. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung verhält es sich entsprechend, da Schulsachen regelmäßig Eilverfahren sind, die ohne mündliche Verhandlung (d.h. nur auf Basis der Schriftsätze) entschieden werden.
Üblicherweise fertige ich Ihnen von den anzufertigenden Schreiben/Schriftsätzen vorab Entwürfe, die ich Ihnen vorzugsweise per Mail zur Durchsicht überlasse. Die übliche Bearbeitungszeit ist in schulischen Angelegenheiten meist sehr kurz, was damit zusammenhängt, daß die meisten meiner Mandate Eilangelegenheiten sind und ich meine Arbeitsweise hierauf abgestimmt habe.