Handyverbot in der Schule:
NEU: Informieren Sie sich ausführlich über mein neues Serviceportal Handy & Schule über alles praktisch relevanten Fragen zu dem Themenbereich.
Erhebliche praktische Relevanz haben seit jeher auch Handys in der Schule. Diese gehören - zumal neuerdings in Form von Smartphones - fast schon wie die Kleidung zu Schülern.
Umgekehrt haben viele Lehrer Angst vor Handys in der Schule, da damit nicht nur Mogeleien bei Klassenarbeiten erheblich erleichtert werden, sondern auch ansonsten allerlei Unfug möglich ist: Von der Aufnahme des Unterrichts und der Veröffentlichung dieses Videos in Foren bis zu gezieltem Cybermobbing ist allerlei denkbar.
Insofern ist die Ausgangslage dar und die Parteien stehen sich recht unversöhnlich gegenüber.
Handys in der Schule allgemein:
Ein allgemeines Handyverbot in der Schule wird gemeinhin als rechtlich nicht haltbar angesehen, denn es gibt ganz sicher genügend begründbare Interessen von Schülern, die das Mitbringen eines Handys rechtfertigen können.
Allerdings wird man den Handygebrauch in der Schule grundsätzlich untersagen können, denn wenn jeder das Handy durchgängig in der Schule nutzen könnte, würde ganz sicher das Chaos ausbrechen.
Nur wo sind dann die Ausnahmen notwendig: In den Pausen generell, oder nur bei berechtigten Anlässen? Und was sind dann solche Anlässe?
Fakt ist, daß man den Handygebrauch außerhalb des Unterrichts kaum wirklich durchsetzen können wird, so daß Schulen in der Praxis meist zwischen Resignation (Duldung) und völligem Verbot schwanken. Die Mühe für eine Ausnahmeliste ist jedenfalls eher selten anzutreffen.
Wegnahme des Handys und sonstige Sanktionen:
Bei Verstößen gegen Handyverbote ist eine beliebte Sanktion die Wegnahme des Handys. Viele Schulen neigen allerdings gerne zu weitergehenden Sanktionen, teils gar zu Ordnungsmaßnahmen.
Sollte so etwas geschehen, kontaktieren Sie mich bitte für eine Erstberatung Ihres konkreten Falles sowie einer deutschlandweiten Vertretung Ihrer Interessen frühzeitig.
Selbiges gilt unter dem Aspekt der Wegnahme des Handys, wenn die Rückgabe verweigert wird oder Schulen sich daran machen, das Handy zu untersuchen. Die Rückgabe des Handys sollte immer am Ende des Schultages erfolgen.
Handys und Klassenarbeiten:
Besondere Vorsicht ist bei Klassenarbeiten geboten: Zur eigenen Sicherheit sollten Handys (insbesondere solche mit allerlei potentiell unterstützenden Funktionen) beim Fachlehrer abgegeben werden.
Geschieht dies nicht, so kommt es immer wieder zu Sanktionen bis zur Benotung mit "6".
Auch hier kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung des konkreten Falles sowie eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.