Hauptschule:
Hauptschule - status quo:
Die Hauptschule ist eine Schulform, deren Rückendeckung durch die Politik und in den Medien immer mehr schwindet und deren Fortbestand demnach immer stärker gefährdet erscheint.
Dies einseitige Betrachtungsweise erscheint aus meiner Sicht unangebracht, denn Hauptschulen leisten überwiegend vergleichsweise gute Arbeit. Man darf dabei nicht vergessen, daß Hauptschulen in jüngerer Vergangenheit immer mehr zum Sammelbecken von Schülern aus problematischem Umfeld wurden, so daß diese Schulform viel stärker pädagogische Arbeit leisten muß, als beispielsweise Realschulen oder Gymnasien.
Im einzelnen:
Aufnahme in Hauptschulen - Grundschulempfehlung & Schulbezirke:
Im Gegensatz zu den anderen Schulformen weiterführender Schulen, gibt es bei der Aufnahme in Hauptschulen meist keine Probleme:
Die Frage der Verbindlichkeit einer Grundschulempfehlung spielt regelmäßig keine Rolle, denn die Hauptschulen kann man mit jeder Grundschulempfehlung besuchen.
Was die Wahl einer bestimmten Hauptschule anbelangt, so haben die meisten Bundesländer nach wie vor Schulbezirke für Hauptschulen eingerichtet, d.h. der Besuch einer Hauptschule außerhalb des Schulbezirks setzt meist einen "wichtigen Grund" voraus. Ernsthafte Rechtsstreitigkeiten sind indes in der Praxis eher selten, da die zum einen die praktische Relevanz wegen der Entfernungen sehr gering ist, zum anderen zumindest bei anwaltlicher Vertretung meist rasche Lösungen gefunden werden können. Für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Hauptschule & Orientierungsstufe:
Die Hauptschulen sind regelmäßig zumindest in den Klassenstufen 5 & 6 (sogenannte Orientierungsstufe) "durchlässig", d.h. unter bestimmten Voraussetzungen kann man in eine andere Schulform wechseln. Meist betreffen Rechtsstreitigkeiten die Frage der Aufnahme in eine Realschule.
Die Bundesländer machen den Übertritt in der Orientierungsstufe meist vom Erreichen bestimmter Notenvorgaben abhängig. Insofern ähnelt eine rechtliche Auseinandersetzung meist Versetzungsrechtsstreiten.
Für eine Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall oder einer deutschlandweiten Vertretung Ihrer Interessen, kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Hauptschule & Ordnungsmaßnahmen:
Gleichwohl Hauptschulen in den Medien meist pauschal als "Brennpunktschulen" mit katastrophalen Verhältnissen dargestellt werden, spielen Ordnungsmaßnahmen dort weniger eine Rolle als in Realschulen und Gymnasien. Dies hängt zum einen damit zusammen, daß die Toleranzschwelle bei Lehrkräften in Hauptschulen höher erscheint und zugleich oftmals pragmatische Lösungen angeboten werden.
Kommt es dennoch zu Ordnungsmaßnahmen, so ist die rechtliche Handhabung allerdings in keinster Weise verschieden von anderen Schulformen: D.h. auch bei Ordnungsmaßnahmen in Hauptschulen kontaktieren Sie mich bitte möglichst frühzeitig, da sich dann sehr häufig Dinge noch verhindern lassen, bevor die Schulen eine Entscheidung getroffen haben. Ist eine Entscheidung getroffen, ist ein "Umstimmen" der Schule eher schwierig und es lassen sich nur noch Lösungen auf der Ebene der Schulämter bzw. der Verwaltungsgerichte erreichen.
Hauptschule & Hauptschulabschluß:
Der Hauptschulabschluß ist keineswegs unwesentlich, da von den erzielten Noten regelmäßig die Möglichkeit abhängen wird, eine darauf aufbauende Schulform - bspw. Realschule - zu besuchen und einen weitergehenden Abschluß zu erreichen.
Die Überprüfung des Hauptschulabschlusses erfolgt ähnlich den Versetzungsentscheidungen vor allem anhand der Überprüfung der Einzelnoten. Für eine Erstberatung oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.