Hitzefrei & Schule

Hitzefrei in der Schule ist eines der brennendsten Dauerthemen, ohne daß es wirkliche Relevanz erlangt:

Hitzefrei in der Schule korrespondiert heute nämlich häufig mit der Problematik der Aufsichtspflichten von Schulen und der Verläßlichkeit von Schulzeiten für Eltern: Wenn nunmehr politisch immer stärker die Tendenz zur Einrichtung verläßlicher Schulzeiten in Grundschulen geht und die Einrichtung von Ganztagsangeboten in aller Munde ist, erscheint es wenig überraschend, daß für Hitzefrei kaum noch jemand eintreten möchte - zumal die Interessen von Eltern und Kindern sich mitunter bereits innerfamiliär unterscheiden.

Die meisten Bundesländer haben demnach auch Hitzefrei-Regelungen bereits abgeschafft.

Ob man darüber hinaus dennoch Hitzefrei beanspruchen kann, ist je nach Sichtweise rechtlich umstritten, gerichtlich allerdings ungeklärt und damit offen:

Gegen Hitzefrei spricht, daß Hitzefrei auch im Arbeitsleben weitgehend fremd ist und damit auch Vorbehalte bestehen, eine entsprechende Grundlage für den schulischen Bereich aus allgemeinen Grundsätzen herzuleiten.

Demgegenüber muß man natürlich hervorheben, daß Arbeit gemacht werden muß, schulisches Lernen aber etwas ist, was insgesamt erledigt werden muß, im Normalfall aber nicht bis zu einem konkreten Zeitpunkt an einem warmen Tag. Insofern wird es natürlich Tage geben, an denen Lernen wenig Sinn macht, zumal viele Schulgebäude veraltet und schlecht isoliert sind.

Insofern gibt es nach wie vor nicht nur Hitzefrei, sondern man wird auch rechtlich durchaus aus übergeordneten Grundsätzen eine Sinnhaftigkeit feststellen können.

Und nach dem Grundsatz - wo kein Kläger, da kein Richter - wird es ein Schulleiter immer anordnen können, wobei er allerdings auf Aufsichtspflichten Rücksicht nehmen muß, so daß (je nach Alter) nur Schüler entlassen werden können, deren Eltern damit einverstanden sind.