Klassenbildung - Klassenwechsel

Klassenbildung und Klassenwechsel in der Praxis:

Ein praktisch relevantes Thema ist die Klassenbildung zum Zeitpunkt der Einschulung und der spätere Klassenwechsel:

  • Insbesondere anläßlich der Einschulung bestehen vielfach Wünsche der Eltern, daß das Kind eine bestimmte Klasse besucht, um Kindergartenfreundschaften aufrechtzuerhalten, gemeinsame Schulwege zu ermöglichen oder auch wegen einer gemeinsamen Nachmittagsbetreuung der Kinder.
  • Später sind Klassenwechsel begehrt, weil es in der Klasse nicht klappt, Probleme mit dem Lehrer bestehen usw.

Klassenbildung und Klassenwechsel und Rechtsschutz:

Üblicherweise werden Sonderwünsche bei der Klassenbildung bzw. ein gewünschter Klassenwechsel kategorisch abgelehnt, weil man zum einen Nachahmer fürchtet, zum anderen es Probleme ja offiziell nicht geben darf, diese also dann erst recht kein Grund für einen späteren Klassenwechsel darstellen sollen.

Schulen behaupten hierzu gerne, daß es sich alleine um organisatorische Angelegenheiten handelt, die einer rechtlichen Überprüfung nicht zugänglich sind.

Wenn Sie an dieser Stelle nicht weiterkommen, können Sie mich für eine Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall bzw. einer deutschlandweiten Vertretung Ihrer Interessen gerne kontaktieren.