Klassenbucheintrag

Unter Klassenbucheintrag versteht man gemeinhin das Eintragen eines (nicht unerheblichen) Fehlverhaltens in das Klassenbuch.

Der Klassenbucheintrag ist nicht in allen Bundesländern bekannt.

In den Bundesländern, in denen der Klassenbucheintrag verwendet wird, ist es freilich so, daß der Klassenbucheintrag durchaus erhebliche Relevanz aufweist, weil er meist Grundlage für das Verhängen gravierender Maßnahmen wie dem Unterrichtsausschluss ist.

Wenn man also den Eindruck hat, besonders viele und ungerechtfertigte Klassenbucheinträge zu erhalten, sollte man immer vorsichtig sein und sich ggf. bereits hiergegen wehren, anstatt später einiges an Altvorwürfen vor sich herzuschieben. Ein "Warnschuß" kann hier mitunter sinnvoll sein.

Für ergänzende Fragen hierzu, eine Erstberatung oder eine Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich deshalb bitte direkt.