Kleidung in der Schule - Bekleidungsvorschriften von Schulen:
Mitunter ein leidiges Thema ist die Bekleidung in der Schule.
Während sich jahrelang anscheinend die Schule nicht so recht darum zu kümmern schien, kam das Thema durch religiös motivierte Bekleidungsstreite wieder auf - Stichwort Kopftuchverbote.
Während es bei solchen Fällen allerdings zusätzlich um solche Probleme handelte, die verfassungsrechtlich wegen der Religionsfreiheit auf einer ganz anderen Ebene diskutiert wurden, möchte ich nachfolgend den ganz einfachen Bekleidungsstreit anführen, der "lediglich" im Grundrechtsbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit spielt:
Selbst die überwiegend schulfreundlichen Veröffentlichungen zum Schulrecht gehen überwiegend davon aus, daß der Schüler auf Grundlage der allgemeinen Handlungsfreiheit selbst die Verantwortung für sein Äußeres (insbesondere also Frisur und Kleidung) trägt.
Wie jede Grundrechtsausübung, so stößt diese allerdings auf Grenzen, wenn Grundrechte anderer dadurch wesentlich tangiert werden: Für den schulischen Bereich ist dies insbesondere denkbar bei Störungen des Unterrichts oder der sozialen Einheit Schule. Insofern werden Kleidungsstücke beispielsweise dann zum Problem werden, wenn diese aus lebenden Accessoires (bspw. Tieren) bestehen oder so provokant wirken, daß sie den inneren Frieden der Schule zu stören geeignet sind (wobei man bei politischen Äußerungen wieder wegen der in betracht kommenden Grundrechte der Meinungsfreiheit wieder größeren Spielraum zulassen werden muß.
Fakt ist auch, daß Schulen nicht durch Schulordnungen insofern willkürlich Recht setzen können, denn auch die Schulen sind daran gebunden, höherrangiges Recht zu beachten.
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