Teilleistungsstörungen im Leistungsbereich: Legasthenie - LRS - Dyskalkulie - auditive Wahrnehmungsstörung, Weitwinkelfehlsichtigkeit usw.
Teilleistungsstörung - Begriff und Auftreten:
Unter Teilleistungsstörungen bezeichnet man angeborene oder temporäre Leistungsdefizite in den Teilbereichen Lesen, Rechnen, Wahrnehmungen usw:
Teilleistungsstörung Lesen - Legasthenie - LRS:
Im Bereich des Lesens spricht man meist von Legasthenie oder auch LRS, unterschieden wird wissenschaftlich meist zwischen einer Lese-Rechtschreibschwäche und einer bloßen Lese-Rechtschreibstörung.
Teilleistungsstörungen Rechnen - Dyskalkulie - Arithmasthenie:
Im Bereich des Rechnens benutzt man meist den Begriff Dyskalkulie oder Arithmasthenie und differenziert zwischen einer Rechenstörung und einer bloßen Rechenschwäche.
Teilleistungsstörung auditative Wahrnehmung:
Praktisch relevant ist daneben auch die auditive Wahrnehmungsstörung, die Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung/ Aufnahme beinhaltet.
Teilleistungsstörung sehen - Weitwinkelfehlsichtigkeit:
Schließlich sei noch auf die Weitwinkelfehlsichtigkeit hingewiesen, die Schwierigkeiten beim Lesen von Texten beinhaltet, indem Buchstaben nicht richtig wahrgenommen werden können.
Hinsichtlich der Frage der Berücksichtigung im Einzelfall kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Teilleistungsstörungen - Abgrenzung zum sonderpädagogischen Förderbedarf:
Teilleistungsstörungen dürfen nicht mit dem Vorliegen sonderpädagogischen Förderbedarfs verwechselt werden: Soweit dort Lernstörungen erfaßt werden, handelt es sich regelmäßig um allgemeine und nicht nur partielle Lernstörungen. Ungeachtet dessen geraten auch Schüler mit Teilleistungsstörungen oft ins Visier der Schulen und sollen in Sonderschulen abgeschoben werden.
Hiergegen sollte man sich immer wehren. Bitte kontaktieren Sie mich im Einzelfall direkt.