Legasthenie, LRS & Schule - Lese-Rechtschreibschwäche, Lese-Rechtschreibstörung:
Legasthenie, LRS - Definition in der Schule:
Eine Begriffsbestimmung für Legasthenie, LRS, Lese-Rechtschreibstörung & Lese-Rechtschreibschwäche für den Bereich der Schule ist sehr schwierig:
- Viele benutzen die Begriffe Legasthenie, LRS, Lese-Rechtschreibstörung & Lese-Rechtschreibschwäche weitgehend gleichbedeutend. Die meisten Bundesländer und die meisten Schulen sprechen demzufolge ohne jede Wertung wechselweise von Legasthenie, LRS, Lese-Rechtschreibschwäche & Lese-Rechtschreibstörung - was zumindest insofern konsequent ist, als Probleme im Lese-Rechtschreib-Bereich allesamt über einen Kamm geschert, insbesondere als heilbar angesehen werden, so daß es auf eine Differenzierung nicht anzukommen scheint.
- Viele Experten und einzelne Bundesländer (bspw. Bayern) differenzieren hingegen zwischen einer Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) und einer "bloßen" Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und differenzieren insofern auch beim Nachteilsausgleich.
Fakt ist: Die Begriffe Legasthenie, LRS, Lese-Rechtschreibstörung & Lese-Rechtschreibschwäche sind im schulischen Alltag regelmäßig keinesfalls fest belegt, was allerdings auch erst einmal nicht schadet, denn das Erreichen bestimmter Zielvorstellungen ist ohnehin das Ergebnis harter Verhandlungen und regelmäßig nicht von der Verwendung eines bestimmten Begriffs abhängig.
Legasthenie, LRS - eigene Zielvorstellungen bzgl. Schule:
Wichtig ist demnach vor allem für die Bildung Ihrer Zielvorstellung, daß Sie wissen, ob Sie von Legasthenie, LRS, Lese-Rechtschreibstörung oder Lese-Rechtschreibschwäche reden. Für eine Erstberatung oder Ihre rechtliche Unterstützung kontaktieren Sie mich bitte direkt.