Lernbehinderte - Lernbehinderung - Förderschulen:
Begriff der Lernbehinderung - Lernbehinderter:
Der Begriff der Lernbehinderung soll nach seinem Sinn und Zweck solche Kinder umfassen, die wegen gravierender intellektueller Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, eine Regelschule zu besuchen.
Der Begriff der Lernbehinderung ist damit wiederum gegenüber der Teilleistungsstörung (Legasthenie, Dyskalkulie, ADS, auditive Wahrnehmungsstörung, Weitwinkelfehlsichtigkeit usw.) abzugrenzen, als Probleme meist nicht nur partiell und auch gravierender als bei einer Teilleistungsstörung auftreten.
Gegenüber der Sprachbehinderung/ Sprachheilschule besteht die Abgrenzung darin, daß die Lernbehinderung umfassender ist und über die bloße sprachliche Barriere hinausgeht.
Lernbehinderung - Lernbehinderter & faktische Relevanz:
Bei der Lernbehinderung ist es ähnlich wie bei der Sprachbehinderung:
Bereits im Rahmen der Einschulung sollte man vorsichtig sein, wenn das Wort Fördermaßnahmen in diesem Zusammenhang fällt, insbesondere wenn man gleichzeitig die Zurückstellung vom Schulbesuch anstrebt.
Und auch Kinder mit Migrationshintergrund gehören zu den üblichen "Kandidaten" für die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs in diesem Bereich: Allgemeine Sprachschwierigkeiten werden oftmals mit intellektueller Unzulänglichkeit gleichgesetzt.
Aktuell gibt es zudem eine Entwicklung dahingehend, daß im Zuge der Inklusion immer mehr Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgestattet werden sollen: Ist nämlich erst einmal ein Sonderpädagoge in der Schule, dann ist die Verlockung groß, "lästige" Fördremaßnahmen bei Kindern mit Legasthenie usw. einfach auf den Sonderpädagogen abzuwälzen - soll der sich doch kümmern. Selbst bei durchschnittlichem IQ gerät man inzwischen schnell in den Bereich einer angeblichen Lernbehinderung, wenn man es sich schulisch schwertut. Insofern sollte man inzwischen immer sehr hellhörig sein, da man ansonsten schnell in einer Sondergruppe innerhalb der Klasse landet und dort dann nur noch schwer rauskommt - und im Zeugnis steht am Ende "Lernbehinderung" (!), obwohl das Kind nur Legasthenie hat. In solchen Fällen sollten Sie mich zumindest für eine Erstberatung möglichst frühzeitig kontaktieren. Selbstverständlich helfe ich Ihnen auch über eine anwaltliche Vertretung bundesweit.
Lernbehinderte & Lernbehinderung - Rechtsschutz:
Bitte hören Sie deshalb sehr genau hin, da immer wieder Kinder mit bloßen Teilleistungsstörungen vorschnell in Sonderschulen/ Förderschulen für Lernbehinderte bzw. die Inklusionsgruppe innerhalb der Klasse abgeschoben werden.
Man sollte deshalb bei solchen Konstellationen immer in Erwägung ziehen, sich zu wehren. Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung zu Ihrem individuellen Fall oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen immer möglichst frühzeitig