Nachteilsausgleich Legasthenie/ LRS Schule:

Nachteilsausgleiche Schule bei Legasthenie, LRS:

Der Nachteilsausgleich Legasthenie/ LRS ist der praktisch relevanteste Aspekt, denn beim Nachteilsaufgleich Legasthenie/ LRS geht es um nichts anderes als die Schulnoten.

Für den Teilbereich Legasthenie/ LRS beinhalten viele Legasthenie-Erlasse Regelungen:

Zu beachten ist allerdings, daß ein vollständiger Nachteilsausgleich bis zum Ende der Schulzeit ausdrücklich nur selten vorgesehen ist. Eine vobildliche Regelung umfaßt Bayern zumindest für Legasthenie/ Lese-Rechtschreibstörungen.

Im übrigen ist es regelmäßig Verhandlungssache, was wie lange gewährleistet wird.

Nachteilsausgleiche im Bereich Legasthenie/ LRS sollten demnach gut vorbereitet werden, damit man nicht auf halbem Wege wieder ausgebremst wird. Ein professionelles Legasthenie-Gutachten ist dabei die eine Sache. Die andere ist die praktische Umsetzung.

Bitte kontaktieren Sie mich bei Problemen für eine Erstberatung oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen deshalb möglichst frühzeitig, da es erfahrungsgemäß sehr schwierig ist, mit einem Thema zum zweiten Mal zu kommen.

Nachteilsausgleich Legasthenie, LRS & Schule - weitere Links:

Nachteilsausgleich Legasthenie, LRS, Lese-Rechtschreibstörung, Lese-Rechtschreibschwäche - landesspezifische Links: