offene Ganztagsschule - gebundene Ganztagsschule

Politische Bedeutung der Ganztagsschulen:

Die Ganztagsschule wird in der Politik mitunter als "Wundermittel" gleicher Chancen für bildungsferne Schichten gepriesen - ohne daß man bisher einen nennenswerten Effekt erkennen kann. Mitunter ist die verstärkte Einführung von Ganztagsschulen auch einfach Reaktion darauf, daß vielfach eine Nachmittagsbetreuung bei berufstätigen Eltern gefordert wurde - gewollt war dies allerdings vor allem im Grundschulbereich, wo nach wie vor eine Nachmittagsbetreuung vielfach unzureichend ist...

Dagegen wird angeführt, daß dies die Freiheit der Schüler noch stärker einschränkt, zumal Ganztagsschulen oftmals katastrophal funktionieren, sprich die Hausaufgabenbetreuung nicht funktioniert. Und die Vereine leiden darunter.

Insgesamt ist festzustellen, daß die Ganztagsschulen (wie auch andere schulpolitische Themen) mit um so mehr zum Politikum werden, desto geringer die praktische Bedeutung dieses Streits ist.

offene Ganztagsschule - gebundene Ganztagsschule:

Gezwungen zur Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb sind Schüler, die eine gebundene Ganztagsschule besuchen. Allerdings wird man in der Praxis keinen Schüler dazu zwingen können, eine gebundene Ganztagsschule zu besuchen, so daß vor allem die Möglichkeit eines Schulbezirkswechsels/Gastschulantrag bestehen muß bzw. dies bei Aufnahmeverfahren in die Klasse 5 der weiterführenden Schulen Beachtung finden muß.

Für eine Erstberatung des konkreten Falles oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Die offene Ganztagsschule ist hingegen freiwllig. D.h. daneben werden auch Halbtagszüge angeboten bzw. das Ganztagsangebot ist in Wahrheit ein Halbtagsangebot mit Nachmittagsbetreuung. Meist wird zu Beginn des Schuljahres "gewählt" und die Wahl soll dann das ganze Schuljahr gelten.

offene Ganztagsschule - Austritt aus dem Ganztagsbetrieb:

Nicht selten sind die Probleme, wenn sich jemand für die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule entschieden hat und während des Schuljahres wieder austreten will. Je nach Ausgestaltung bedeutet dies

  • den Wechsel in eine Klasse mit Halbtagszug
  • oder wenn es sich faktisch nur um eine Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag handelt, um einen Austritt daraus und einem Verbleib in der Klasse.

Gerade die letztgenannten Fälle sind ärgerlich, wenn die Nachmittagsbetreuung zuvor kommunal organisiert war und man Kündigungsfristen von einem Monat hatte und jetzt unter Beibehaltung des Personals die Nachmittagsbetreuung als "offene Ganztagsschule" ein ganzes Schuljahr gelten soll.

M.E. sind Regelungen, wonach die Wahl ein ganzes Jahr bindet rechtswidrig und es lohnt sich auch dagegen anzugehen.

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