Orientierungsstufe - Querversetzung, Erprobungsstufe usw.
Was ist die Orientierungsstufe?
Als Orientierungsstufe bezeichnet man meist die Schulahre 4-6, d.h. die Schuljahre in denen die Kinder die Grundschule auf eine weiterführende Schule verlassen und von dort unter erleichterten Bedingungen (und teils auch gegen ihren Willen) die Schulform wieder verlassen müssen.
Zur Orientierungsstufe unter Berücksichtigung der Bildungspolitik-Schulpolitik, nutzen Sie bitte den Link Bildungspolitik - Schulpolitik & Orientierungsstufe.
Orientierungsstufe - Querversetzung, Erprobungsstufe usw.:
Insbesondere die Bundesländer ohne verbindliche Grundschulempfehlung haben am Ende der Orientierungsstufe (quasi als Regulativ) eine verbindliche Schulformentscheidung getroffen, d.h. unter diesen Voraussetzungen kann ein Schüler auch gegen seinen Willen auf eine andere Schulform gezwungen werden:
Und auch wenn keine verbindliche Schulformempfehlung getroffen wird, gibt es in der Orientierungsstufe erleichterte Möglichkeiten des Schulformwechsels:
Orientierungsstufe und Rechtsstreite:
Rechtsstreite sind nach alledem in der Orientierungsstufe eigentlich in allen Bundesländern möglich. Auf die Einzelheiten kann ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Für eine Erstberatung Ihres konkreten Einzelfalls oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.