Realschulabschluss:

Der Realschulabschluss weist neuerdings unter 2 Komponenten eine rechtliche Bedeutung auf:

  • Zum einen, wenn es um das Nichtbestehen der Realschule geht.
  • Zum anderen neuerdings aber vermehrt auch dann, wenn man zwar den Realschulabschluss erreicht hat, aber mit den Noten nicht zufrieden ist und diese ggf. nicht ausreichen, um zu einer weiterführenden Schulform zugelassen zu werden.

Ungeachtet dieser Entscheidung, ist der tatsächliche Inhalt solcher rechtlichen Auseinandersetzungen derselbe und wird standardisiert von meinem Büro ermittelt: Es geht um die rechnerische und inhaltliche Richtigkeit der Bewertung.

Pauschale Aussagen kann ich dem nach auch nicht treffen, zumal jedes Bundesland auch unterschiedliche Regelungen aufweist.

Für eine Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.