Religionsunterricht in der Schule:

Häufig kommt es zu Problemen im Zusammenhang mit Religionsunterricht in der Schule.

Austritt aus dem Religionsunterricht:

Ein Hauptproblem stellt der Austritt aus dem Religionsunterricht durch den Schüler dar:

Viele Bundesländer regeln einen Austritt aus dem Religionsunterricht nur zum Beginn eines Schuljahres und verweigern später einen Austritt aus dem Religionsunterricht.

Dies ist mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar. D.h. das höherrangige Recht (Grundgesetz) geht nach richtiger Auffassung selbst schulörechtlichen Regelungen vor, da diese nicht gegen Verfassungsnormen verstoßen dürfen.

Ein Austritt aus dem Religionsunterricht ist demnach das ganze Schuljar möglich.

Für eine Erstberatung des konkreten Falles oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Religionsunterricht - Freistunde - Ethikunterricht:

Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, de, kann es je nach landesrechtlicher Regelung passieren, daß er statt dessen am Ethikunterricht teilnehmen muß.

Ist Ethikunterricht für die Klassenstufe noch nicht eingerichtet, dann führt dies zu Freistunden. Bestenfalls werden diese zum Unterrichtsbeginn oder Unterrichtsschluß gelegt.

Sind die Freistunden während der Schulzeit gelegt, so stellt sich häufig das Problem, ob die Schüler während der Freistunden heimgehen dürfen oder in der Schule bleiben müssen. Da Schulen hierin regelmäßig ein Problem der Aufsichtspflicht vermuten (teils aber auch aus Schikane) wird meist darauf bestanden, daß Schüler in der Schule bleiben müssen. Dies führt in der Praxis oftmals zu Auseinandersetzungen.

Umgekehrt wird man darauf bestehen dürfen, daß Kinder, die nicht nach Hause gehen dürfen, dann in der Schule beaufsichtigt werden. Dies wird meist nur durch die Teilnahme am Unterricht anderer Klassen "angeboten".

Kurzum: Der Austritt aus dem Religionsunterricht schafft viel Streitpotential und das verhalten der Schulen wird vielfach als Schikane empfunden.

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