Schulakte - Schülerakte & Akteneinsicht:

Schulakte - Schülerakte:

Um kaum etwas anderes bilden sich so viele Legenden wie um die Schulakte/ Schülerakte:

Viele Eltern mutmaßen allerlei belastenden Inhalt und befürchten vor allem Nachteile im Zusammenhang mit einem späteren Schulwechsel.

Gesetzliche Regelungen zu Schualkten/ Schülerakten sind äußerst selten bzw. wenn vorhanden, dann völlig unzureichend. D.h. in der Praxis sind die Schulen weitgehend frei, ob sie eine Schulakte/ Schülerakte führen und wenn ja, was dort abgeheftet wird.

Akteneinsicht in die Schulakte/ Schülerakte:

Gleichsam müßig ist das Thema Akteneinsicht in die Schulakte/ Schülerakte:

Die meisten Landesrechtsnormen lassen ein Akteneinsichtsrecht in behördliche Akten heute generell zu. Davon abgesehen bestehen Akteneinsichtsrechte immer im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren.

Üblicherweise verweigern Schulen ein solches Akteneinsichtsrecht aber trotzdem - nicht selten unterstützt durch die Schulaufsicht.

Im Falle einer verweigerten Akteneinsicht, kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Schulakte/ Schülerakte und Weitergabe an eine andere Schule:

Die Frage, ob Schulakten/ Schülerakten im Falle eines Schulwechsels weitergegeben werden dürfen, ist gleichsam gesetzlich meist nicht geregelt. Eine Sonderregelung gibt es bspw. in Bayern, wo beim Wechsel auf eine weiterführende Schule (Klasse 5) die Schulakte/ Schülerakte zwar nicht weitergegeben werden darf, wohl aber der sogenannte Schülerbogen, auf dem u.a. auch erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen kurz aufgeführt sind...

In den meisten Ländern geht es in der Praxis nur um eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der aufnehmenden Schule und dem Persönlichkeitsschutz des Schülers - was (welch Wunder) seitens der Schulen immer zu Lasten des Schülers entschieden wird.

Wenn es zu einem Schulwechsel kommt, lassen sich anläßlich dessen aber u.U. Vereinbarungen treffen, daß Informationsflüsse nicht den Schüler gleich potentiell weiter stigmatisieren. Dies  ist immer ein relevanter Aspekt, denn neben der Schulakte gibt es in der Praxis auch gerne informatorische Gespräche zwischen Schulleitungen.

Sollte es zu Befürchtungen kommen, daß der Schüler bei einem Schulwechsel seine Probleme "mitnimmt", sollte das deshalb immer Gegenstand einer vorausschauenden Vorbereitung des Schulwechsels sein. Mit etwas Druck

Für eine Erstberatung Ihres konkreten Falles sowie eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.