Schulvorschriften - Schulgesetze & Schulverordnungen, Schulerlasse & Schulverwaltungsvorschriften:
Schulgesetze usw:
Die Schulgesetze sind die normativen Grundlage des Schulrechts. Ergänzend und konkretisierend gibt es Schulrechtsverordnungen, Schulverwaltungsvorschriften und Schulerlasse zum Schulrecht.
Schulgesetze sind Landesschulgesetze:
Schulrecht ist Landesrecht. Es gibt also kein Schulgesetz Deutschland, Schulgesetze sind vielmehr Landesschulgesetze.
Wie die Schulgesetze konkret heißen, welche Themenbereiche in den jeweiligen Schulgesetzen geregelt sind, und welche konkreten Rechte und Pflichten sich aus den Schulgesetzen ergeben, hängt demnach von den einzelnen Bundesländern ab und ist Gegenstand der Bildungspolitik - Schulpolitik.
Selbiges gilt selbstverständlich für die jeweiligen Schulverordnungen, Schulverwaltungsvorschriften und Schulerlassen. Auch diese ergehen als untergesetzliches Recht nach dem jeweiligen Landesrecht, heißen verschieden, regeln verschiedene Themenbereiche und unterscheiden sich in den Rechten und Pflichten.
Denn jedes Bundesland hat sein eigenes Schulrecht, d.h. seine eigenen Schulgesetze, Schulrechtsverordnungen, Schulverwaltungsvorschriften und Schulerlasse.
Schulgesetze, Schulverordnungen, Schulverwaltungsvorschriften, Schulerlasse - Link zum Landesrecht:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich an dieser Stelle nicht alle Schulvorschriften verschiedener Bundesländer darstellen kann; dies würde den Rahmen dieser Darstellung sprengen und wäre auch wenig zielfördernd: Probleme des Schulrechts sind konkrete Probleme und lassemn sich viel besser unter Hinweis auf bestimmte Normen darstellen.
Nachfolgend überlasse ich Ihnen folglich einen Überblick über die Schulgesetze und andere wichtige Schulnormen einzelner Bundesländer und werde Sie dabei durch Links zu den relevanten Themenbereichen des Schulrechts weiterleiten: