Schulnoten - mündliche Noten, schriftliche Noten:
Schulnoten - Bestandteile:
Die Schulnoten werden in den einzelnen Bundesländern völlig unterschiedlich gebildet. Grob läßt sich allenfalls folgende Zweiteilung beschreiben:
- Schriftliche Noten
- Mündliche Noten
Hinzukommen mitunter noch praktische Noten o.ä., die Mischformen aus mündlichen und schriftlichen Noten bilden können, teils aber auch zu diesen gerechnet werden.
Schulnoten - Notenbildung:
Wie die Schulnoten im einzelnen gebildet werden, wird durch Schulgesetze, Schulrechtsverordnungen und Erlasse geregelt. Daneben besitzen aber auch Konferenzbeschlüsse teils eine erhebliche Relevanz bei der Frage wie Schulnoten gebildet werden. Verbliebene Spielräume zur Notenbildung können schließlich vom Fachllehrer im Rahmen seines pädagogischen Ermessens genutzt werden.
Für nähere Fragen zu Schulnoten & Notenbildung kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Schulnoten - mündliche Noten:
Mündliche Noten werden meist als Epochalnoten (d.h. eine Bewertung über die Leistungen eines längeren Zeitraums) oder auf konkrete Fälle bezogen gebildet (z.B. Abhören an einem bestimmten Tag zu einem bestimmten Thema).
Was gerechter ist, läßt sich schwer sagen. Feststeht, daß mündliche Noten ohnehin immer den Anschein von Willkür in sich beinhalten und auch schwer nachprüfbar sind.
Für nähere Informationen zu mündlichen Noten kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Schulnoten -schriftliche Noten:
Die schriftlichen Noten werden meist in Form von "Klassenarbeiten" (auch unter dem Begriff "Probe" bekannt) oder als "Tests" oder ähnliches geschrieben.
Unterscheiden tun sich diese Leistungserfassungen grob dadurch, daß einmal ein längerer Zeitraum abgeschlossen und abgefragt wird und diese Form von Leistungserfassung rechtzeitig anzukündigen ist und bei der anderen Form eine kurze Abfrage über Hausaufgaben oder ein kleineres Thema (oftmals unangekündigt) erfolgt.
Es kann demnach sein, daß die schriftlichen Noten nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen (bspw. Ankündigung einer Klassenarbeit, nicht mehr als eine Klassenarbeit an einem Tag, nur Abfragen bestimmter Themenbereiche usw.) und deshalb rechtswidrig ist.
Hierzu gibt es freilich für jedes Bundesland bestimmte Regeln, die ich an dieser Stelle nicht im einzelnen darstellen kann.
Für eine Erstberatung kontaktieren Sie mich deshalb bitte direkt.
Schulnoten & Rechtsschutz:
Rechtsschutz spielt bei Schulnoten vor allem im Rahmen von Zeugnissen und Versetzungsentscheidungen eine Rolle.
Auch eine einzelne Note kann aber während des Schuljahres bereits angefochten werden und man sollte dies mitunter auch tun (insbesondere wenn im Raum steht, daß man ansonsten suggeriert damit einverstanden zu sein oder es offensichtlich ist, daß diese am Schuljahresende zum Problem wird).
Für eine Erstberatung oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.