Schulwahl - Aufnahmekapazitäten in Schulen:
Schulwahl außerhalb von Schulbezirken/ Schulsprengeln:
Gibt es keine Schulbezirke/ Schulsprengel für Schulen, dann bestimmt sich die Schulwahl nach den Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Schule sowie sonstige Zugangsbeschränkungen.
Schulwahl - Landesrecht:
Eine Schulwahl ohne Schulbezirke & Schulsprengel gibt es in den meisten Bundesländern für Realschulen und Gymnasien, die man grundsätzlich frei wählen kann.
In NRW wurden Schulsprengel und Schulbezirke für alle Schularten abgeschafft.
Eine detaillierte Darstellung ist aufgrund der Verschiedenheit der Regelungen an dieser Stelle nicht möglich. Einige Bundesländer haben auch gar keine explizite Regelung. Ich verweise hierzu auf die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen:
Schulwahl ohne Schulbezirke/ Schulsprengel als rechtliche Auseinandersetzung:
Sollte Ihnen der Zugang zu Ihrer Wunschschule verwehrt werden, so ist keineswegs sicher, daß dies rechtlich zulässig ist. Schulen gehen bei Auswahlentscheidungen durchaus schlampig vor, so daß es auch Konstellationen gibt, die eine solche Entscheidung aufheben lassen und den Zugang zur Wunschschule ermöglichen:
Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder Vertretung Ihrer Angelegenheit. Dann können wir über den konkreten Fall sprechen.