Sehbehinderte/ Blinde - sonderpädagogischer Förderbedarf bei Sehbehinderungen:
Sehbehinderung im Sinne sonderpädagogischen Förderbedarfs - Begriff:
Bei Sehbehinderungen im Sinne sonderpädagogischen Förderbedarfs muß es regelmäßig schon um gravierende Sehbehinderungen bis zur Blindheit gehen. Graduell ist dies von Teilleistungsstörungen wie der Weitwinkelfehlsichtigkeit usw. abzugrenzen.
Sehbehinderungen & sonderpädagogischer Förderbedarf:
Faktisch und rechtlich ist im Bereich der Sehbehinderungen eine rechtliche Auseinandersetzung eher selten. Mitunter geht es hierbei auch eher um die Aufnahme in eine Sonderschule/ Förderschule für Sehbehinderte wie dem umgekehrten Fall.
Bei rechtlichen Problemen kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.