Hörgeschädigte - sonderpädagogischer Förderbedarf für Hörbehinderungen und Taube

Hörschädigung im Sinne sonderpädagischen Förderbedarfs - Begriff:

Analog zur Sehbehinderung und in Abgrenzung zu Teilleistungsstörungen muß es sich bei der Hörbehinderung schon um eine gravierende Behinderung handeln.

Hörgeschädigte & Sonderpädagogischer Förderbedarf:

Auch in diesem Bereich sind rechtliche Auseinandersetzungen eher selten.

Aufgrund der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Dolmetschers und der Möglichkeit Defizite durch visuelle Wahrnehmungen auszugleichen, ist aber auch in diesen Bereichen inzwischen die Beschulung in einer Regelschule durchaus möglich.

Wenn Sie rechtliche Probleme haben, kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.