Sozialverhaltensnote - Kopfnoten:
Sozialverhaltensnote, Kopfnoten - Entwicklung der Verhaltensnoten:
Sozialverhaltensnoten (teils auch als Teil der Kopfnoten bekannt) hatten früher keine große Relevanz: Fast die gesamte Klasse erhielt in Sozialverhalten eine "2" und wer sich besonders schlimm verhielt, vielleicht eine "3".
Heute scheint das Spektrum für Sozialverhaltensnoten beinahe unendlich zu sein und je nach Regelung der einzelnen Bundesländer werden auch Sozialverhaltensnoten vergeben, die man mit "unbefriedigend" oder "mangelhaft" oder "ungenügen" übersetzen kann.
Sozialverhaltensnoten, Kopfnoten - verbalislierte Verhaltensnoten:
Besonders gravierend können Sozialverhaltensnoten dann ausfallen, wenn diese auch in verbalsierter Form vergeben werden dürfen, was neuerdings in vielen Bundesländern und für verschiedene Klassenformen wieder eingeführt wird.
Nicht nur die Sozialverhaltensnote als bloße Ziffer ist dann katastrophal, sondern erst recht, was dann über einen Schüler im Zeugnis steht: Vergleicht man dies mit den wohlwollenden Formulierungen in Arbeitszeugnissen stehen dann plötzlich selbst völlig unauffällige Schüler als potentielle Störenfriede dar.
Sozialverhaltensnote, Kopfnoten - Bewerbungszeugnisse & Schulwechsel:
Besonders relevant ist dieser leichtfertige Umgang mit negativen Sozialverhaltensnoten dann, wenn diese für Bewerbungen oder einen Schulwechsel benötigt werden: Mitunter weigern sich Schulen unter Vorwänden solche Schüler aufzunehmen, mitunter sind sie stigmatisiert. Und wer sich mit einem solchen Zeugnis bewerben möchte, der wird ganz sicher massive Probleme erhalten.
Aber auch außerhalb solcher konkreter Anlässe kann eine negative Sozialverhaltensnote zum Problem werden, insbesondere wenn man diese Noten als "Nachtreten" zu einer Ordnungsmaßnahme verstehen darf: Wer an dieser Stelle nachtritt, der tritt auch bei Ordnungsmaßnahmen nach, wenn man keine Grenzen mehr für sich sieht.
Sozialverhaltensnote, Kopfnoten & Rechtsschutz:
Wer solche Zeugnisse erhält, sollte deshalb immer hellwach sein, da eine Stigmatisierung im schulischen Bereich heute sehr schnell erfolgen kann.
Rechtsschutz ist (auch entgegen anderer Behauptungen der Schule) auch gegen Sozialverhaltensnoten immer möglich und auch die Verwaltungsgerichte nehmen sich dieser Fälle immer häufiger an, da die Relevanz langsam bewußt wird.
Für eine Erstberatung zur Sozialverhaltensnote oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.