Sonderpädagogischer Förderbedarf Sprachbehinderte - Sprachheilschulen:

Sonderpädagogischer Förderbedarf Sprachbehinderte - Begriff:

Die Sprachbehinderung wird als Störung im Leistungsbereich gesehen, die über die bekannten Teilleistungsstörungen wie Legasthenie (LRS) hinausgeht und massive Probleme im sprachlichen Bereich beinhaltet.

Sonderpädagogischer Förderbedarf Sprachbehinderte & Sprachheilschulen - schulische Praxis:

In der schulischen Praxis kommt sonderpädagogischer Förderbedarf wegen einer Sprachbehinderung eigentlich fast nur im Grundschulbereich vor. Die Problematik besteht darin, daß oftmals Schulen und Lehrer bereits wegen Teilleistungsstörungen wie Legasthenie/ LRS wenig motiviert sind, Förderungen und Nachteilsausgleiche für die betroffenen Kinder zu gewährleisten. Aus diesem Grunde sollte man bereits beim Vorliegen einer starken Legasthenie/ LRS immer vorsichtig sein, wenn über Sprachbehinderung gesprochen wird oder das Wort Sprachheilschule fällt. Ebenso Grund zur Vorsicht haben oftmals Migranten, denn Sprachschwierigkeiten werden oftmals mit einer Sprachbehinderung gleichgesetzt.

Gerade bei der Einschulung und wenn Eltern einen Antrag auf Zurückstellung von der Schule stellen, versuchen Schulen immer wieder über die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Sprachbehinderung Kinder bereits mit der Einschulung in Sprachheilschulen abzuschieben.

Sprachbehinderte & Sprachheilschulen - Rechtsschutz:

Bitte hören Sie deshalb sehr genau hin, da immer wieder Kinder mit bloßen Teilleistungsstörungen vorschnell in Sprachheilschulen abgeschoben werden.

Auch wenn man Ihnen anderes suggeriert, ist eine Rückbeschulung in eine Regelschule dann immer mit Schwierigkeiten verbunden, da die Sprachheilschulen meist einen niedrigen Standard als Regelschulen aufweisen - mitunter besteht auch die Gefahr auf dieser Linie später in eine Schule für Lernbehinderte abgeschoben zu werden.

Man sollte deshalb bei solchen Konstellationen immer in Erwägung ziehen, sich zu wehren. Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung zu Ihrem individuellen Fall oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen immer möglichst frühzeitig.