Verweis - verschärfter Verweis

Der Verweis und der verschärfte Verweis sind vor allem in Bayern relevant. Ähnlich dem Klassenbucheintrag werden auf diese Weise erhebliche Fehlverhaltensweisen geahndet, wobei der Verweis bereits ein sehr gravierendes Fehlverhalten voraussetzen sollte.

Der Verweis und der verschärfte Verweis werden in Bayern bereits als Ordnungsmaßnahme geahndet, so daß man hier immer vorsichtig sein sollte, weil man immer Gefahr läuft, daß als Nächstes ein Unterrichtsausschluss oder eine Überweisung in die Parallelklasse erfolgt.

Aus diesem Grunde sollte man immer Rechtsschutzmöglichkeiten überprüfen. Ein "Warnschuß" kann hier mitunter sinnvoll sein.

Für eine Erstberatung Ihres konkreten Falles oder eine Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.