Vor die Tür stellen

Das "Vor die Tür stellen" (also das Verweisen aus dem Unterrichtsraum)  ist nach Abschaffung der Prügelstrafe die wohl althergebrachteste Form, Fehlverhalten von Schülern zu reglementieren.

Neuerdings ist diese Art der pädagogischen Ahndung auch in die Kritik geraten, weil dies zu Konflikten mit der Aufsichtspflicht der Schulen führen kann. Einige Schulen haben deshalb Räume eingerichtet, in denen sich vom Unterricht ausgeschlossene Schüler aufhalten müssen.

Üblicherweise umfaßt das "Vor die Tür stellen" Bagatellkonstellationen und wird deshalb rechtlich nicht weiter verfolgt.

Dies kann bei zwei Konstellationen aber anders sein:

  • Teils ist auch das Vor die Tür stellen eines Schülers Teil einer Kampagne, bei der ein Schüler eine Sündenbockfunktion einnimmt. Geschieht dies häufig, so wird oftmals bereits für eine gravierendere Ordnungsmaßnahme "gesammelt", so daß es durchaus sinnvoll sein kann, bereits an dieser Stelle gegenzurudern.
  • Mitunter kommt es bei diesen Konstellationen auch zu äußerst grenzwertigen, entwürdigenden Konstellationen, hinsichtlich derer man sicher auch nicht alles hinnehmen sollte. 

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